Der After Work, Morning, Einzel und Partner und Gruppen Übungsleiterkurs ist ein ausgearbeitetes Trainingsprogram, welcher die Fertigkeiten als Tennistrainer vermittelt. Er dient zur Unterstützung beim Unterricht und Training sowie bei der Planung und Durchführung von Vereinsaktivitäten. Der Kurs legt die Grundlagen für eine Übungsleiter/Trainerausbildung wie auch Berufsausbildung. Ziel des Kurses ist es die technischen, taktischen und konditionellen Fertigkeiten zu verbessern und zu stabilisieren.
Ablaufplan 2024/25:
KW 41-45: Grundlagen der Vorhandtechnik, Drive und Topspin + Variationen Inside out/in
=> Ziel: Verbesserung und Stabilisierung der Vorhand in verschiedenen Platzpositionen
KW 46-51: Grundlagen der Rückhandtechnik, Cross und Longline Beinstellung
=> Ziel: Verbesserung und Stabilisierung der Rückhand, Richtige Positionierung der Beine
KW 02-06: Übungs- und Spielreihen zur Vorhand und Rückhand
=> Ziel: Verbesserung der Technische und Taktische Spielanlage
KW 07-12: Volley Technikerwerbs- und Anwendungstraining, Angriffsbälle
=>Ziel: Besserer Übergang von Grundlinie zu Netz, sicherer und stabilerer Volley
KW 13-16: Aufschlagtraining, Stationstraining, Cardio Tennis
=>Ziel: Verbesserung der Aufschlag Sicherheit und Quote, Verbesserung der Fitness
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Kurs
Um möglichst homogene und/oder mannschaftlich geschlossene Gruppen zu gewährleisten, behält sich die Tennisschule STC das Recht vor, die Teilnehmer in 3er, 4er oder 5er/6er Gruppen einzuteilen. 5er oder größere Gruppengrößen werden versucht zu vermeiden falls nicht ausdrücklich gewünscht. Die Preise gelten jeweils pro Teilnehmer ausgenommen der Gruppenkurs und umfassen 26 Einheiten vom 07.10.2024-27.04.2025. In den bayrischen Weihnachtsferien vom 22.12.2024 – 05.01.2025 und in der zweiten Osterferienwoche vom 21.04.2025 – 27.04.2025 finden keine regulären Einheiten statt. Die Tennisplätze in der Primetime ab 18 Uhr stehen in diesen Zeiträumen, den Kursteilnehmer zum freien spielen zur Verfügung. An Feiertagen ausgenommen der oben genannten Termine, finden die Einheiten statt. Die neben den Kursgebühren anfallenden Platzgebühren werden vom STC Siemens direkt abgerechnet und eingezogen. Mit Buchung unserer Kurse stimmen Sie diesem Verfahren zu. Vertragspartner für die Hallennutzung ist der STC. Die anfallenden Kosten (bei Gruppen je nach Anzahl der Teilnehmer anteilig) hierfür entnehmen Sie – bezogen auf die Uhrzeiten und Tage – der Homepage des STC. In den Ferien Intensivkursen kann die Anzahl der Teilnehmer pro Gruppe größer als 4 Personen ausfallen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Trainer gibt es nicht. Sollte unserer Kapazitätsgrenze erreicht sein besteht die Möglichkeit bei unseren selbständigen Kooperationspartnern Tenniskurse zu buchen. Diese rechnen selbständig ab und die Art und Weise der Abrechnung wird von den Trainern bestimmt. Nach Abschluss der Einteilung und Kapazitätsprüfung wird ein separater Vertrag zwischen der Tennisschule STC und den Kunden geschlossen. Durch das angebotene Programm werden die Grundlagen zur Ausübung des Tennissports als Profi, Übungsleiter und Trainer gebildet.
§ 2 Bezahlung
Die Preise beinhalten die Kursgebühren, Material, Trainer und die gesetzl. MwSt. Der Betrag wird einmalig per Lastschrift abgebucht. Der Betrag wird Mitte/Ende November vom Konto abgebucht. Wir bitten um eine ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum. Bei Barzahlung ist der gesamte Betrag (für alle 6 Monate) zu bezahlen.
Nach Bescheinigung der Regierung von Oberbayern vom 29.10.2020 ist der Umsatz steuerfrei (§ 4 Nr. 21 a/bb UStG).
§ 3 Rücktrittsregelung
Jeder Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei einem Rücktritt von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen die gesamten Kurskosten an. Bitte beachten Sie, dass ein Nichtbezahlen des Kurses oder ein Nichterscheinen im Kurs nicht mit einer Stornierung gleichzusetzten ist. Die anfallende Kursgebühr ist ohne Abzüge zu bezahlen. Meldet sich ein Teilnehmer unter falschen Angaben an, die Voraussetzungen sind am Kurs teilzunehmen (wie z.B. Mitglied des Tennisvereins zu sein) ist die Kursgebühr ebenso ohne Abzüge zu bezahlen. Sollte der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, am Kurs teilzunehmen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Kursgebühr bestehen. Verpasste Kursstunden verfallen und können nicht nachgeholt werden. Eine Verrechnung mit einem weiteren Kurs ist nicht möglich. Eine Rückerstattung oder Gutschrift ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 4 Trainingsausschluss
Aus disziplinarischen Gründen kann ein Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall, noch wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.
§ 5 Haftung
Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Kursbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Allgemeine Geltungsregel
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Kursbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.
§ 7 Verwendung von Bildmaterial
Die Tennisschule ist berechtigt Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen, etc. des Spielers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.
Der Kinder- und Jugendkurs ist ein ausgearbeitetes Trainingsprogram, welches die Grundlagen für eine Tenniskarriere im Profisport oder im Trainerbereich vermittelt. Das Trainingsprogram beinhaltet alle wesentlichen Aspekte einer ganzheitlichen Tennis Ausbildung. Technische, taktische, konditionelle und motorische Fähigkeiten werden geschult, gezielt verbessert und stabilisiert.
Ablaufplan 2024/25:
KW 41-45: Grundlagen der Vorhandtechnik, Drive und Topspin + Variationen Inside out/in
=> Ziel: Verbesserung und Stabilisierung der Vorhand in verschiedenen Platzpositionen
KW 46-51: Grundlagen der Rückhandtechnik, Cross und Longline Beinstellung
=> Ziel: Verbesserung und Stabilisierung der Rückhand, Richtige Positionierung der Beine
KW 02-06: Übungs- und Spielreihen zur Vorhand und Rückhand
=> Ziel: Verbesserung der Technische und Taktische Spielanlage
KW 07-12: Volley Technikerwerbs- und Anwendungstraining, Angriffsbälle
=>Ziel: Besserer Übergang von Grundlinie zu Netz, sicherer und stabilerer Volley
KW 13-16: Aufschlagtraining, Stationstraining, Cardio Tennis
=>Ziel: Verbesserung der Aufschlag Sicherheit und Quote, Verbesserung der Fitness
§ 1 Kurs
Um möglichst homogene und/oder mannschaftlich geschlossene Gruppen zu gewährleisten, behält sich die Tennisschule STC das Recht vor, die Teilnehmer in 3er, 4er oder 5er/6er Gruppen einzuteilen. 5er oder größere Gruppengrößen werden versucht zu vermeiden falls nicht ausdrücklich gewünscht und werden erst nach Rücksprache eingeteilt. Mit Ausnahme des Kinderkurses und der Ballschule. Die Preise gelten jeweils pro Teilnehmer und umfassen 26 Einheiten vom 07.10.2024-17.04.2025! In den bayrischen Weihnachtsferien vom 22.12.2024 – 05.01.2025 und in der zweiten Osterferienwoche vom 21.04.2025 – 27.04.2025 finden keine regulären Einheiten statt. Die Tennisplätze in der Primetime ab 18 Uhr stehen in diesen Zeiträumen, den Kursteilnehmer zum freien spielen zur Verfügung. An Feiertagen ausgenommen der oben genannten Termine, finden die Einheiten statt. Die neben den Kursgebühren anfallenden Platzgebühren werden vom STC Siemens direkt abgerechnet und eingezogen. Mit Buchung unserer Kurse stimmen Sie diesem Verfahren zu. Vertragspartner für die Hallennutzung ist der STC. Die anfallenden Kosten (bei Gruppen je nach Anzahl der Teilnehmer anteilig) hierfür entnehmen Sie – bezogen auf die Uhrzeiten und Tage – der Homepage des STC. In den Ferien Intensivkursen kann die Anzahl der Teilnehmer pro Gruppe größer als 4 Personen ausfallen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Trainer gibt es nicht. Sollte unserer Kapazitätsgrenze erreicht sein besteht die Möglichkeit bei unseren selbständigen Kooperationspartnern Tenniskurse zu buchen. Diese rechnen selbständig ab und die Art und Weise der Abrechnung wird von den Trainern bestimmt. Nach Abschluss der Einteilung und Kapazitätsprüfung wird ein separater Vertrag zwischen der Tennisschule STC und den Kunden geschlossen. Durch das angebotene Programm werden die Grundlagen zur Ausübung des Tennissports als Profi, Übungsleiter und Trainer gebildet.
§ 2 Bezahlung
Die Preise beinhalten die Kursgebühren, Material, Trainer und die gesetzl. MwSt. Der Betrag wird einmalig per Lastschrift abgebucht. Der Betrag wird Mitte/Ende November vom Konto abgebucht. Wir bitten um eine ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum. Bei Barzahlung ist der gesamte Betrag (für alle 6 Monate) zu bezahlen.
Nach Bescheinigung der Regierung von Oberbayern vom 29.10.2020 ist der Umsatz steuerfrei (§ 4 Nr. 21 a/bb UStG).
§ 3 Rücktrittsregelung
Jeder Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei einem Rücktritt von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen die gesamten Kurskosten an. Bitte beachten Sie, dass ein Nichtbezahlen des Kurses oder ein Nichterscheinen im Kurs nicht mit einer Stornierung gleichzusetzten ist. Die anfallende Kursgebühr ist ohne Abzüge zu bezahlen. Meldet sich ein Teilnehmer unter falschen Angaben an, die Voraussetzungen sind am Kurs teilzunehmen (wie z.B. Mitglied des Tennisvereins zu sein) ist die Kursgebühr ebenso ohne Abzüge zu bezahlen. Sollte der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, am Kurs teilzunehmen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Kursgebühr bestehen. Verpasste Kursstunden verfallen und können nicht nachgeholt werde. Eine Verrechnung mit einem weiteren Kurs ist nicht möglich. Eine Rückerstattung oder Gutschrift ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 4 Trainingsausschluss
Aus disziplinarischen Gründen kann ein Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall, noch wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.
§ 5 Haftung
Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Kursbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Allgemeine Geltungsregel
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Kursbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.
§ 7 Verwendung von Bildmaterial
Die Tennisschule ist berechtigt Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen, etc. des Spielers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.
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