PRO TENNIS PETRATSCHEK
CLARA-SCHUMANN-STR.8
93049 REGENSBURG
1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule PRO TENNIS PETRATSCHEK (nachfolgend Tennisschule) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss und Vertragsdauer
Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an die Tennisschule zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule ist in der Annahme des Angebots frei. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt . Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule, die Platz- und Hallenordnungen des TC Rot-Blau Regensburg e.V. sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Trainer der Tennisschule teilen die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt der Tennisschule vorbehalten. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule auch während der Saison gesta et, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Der Tennisschule ist es erlaubt, andere Kursteilnehmer vereinzelt zum „schnuppern“ in eine Gruppe einzufügen. Die bedarf der vorherigen Absprache mit den Gruppenteilnehmern. Die dadurch veränderten Kosten für den Unterricht werden vom dazukommenden Schüler an die ursprünglichen Gruppenteilnehmer erstattet.
4. Trainingsdurchführung
Eine Trainingseinheit beträgt 30, 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege und das Aufwärmen. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze der Tennishallen dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Hallenbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer der Tennisschule vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Süßwaren jeglicher Art sind während des Trainings untersagt. Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Hallenplatz nicht gestattet. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
5 a. Trainingskosten
Die Entrichtung der Trainingskosten erfolgt Überweisung der zugesandten Rechnung, per Lastschrifteinzug oder über den Kauf in unserem Online Shop. Gül g sind immer die vereinbarten Gesamtpreise. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gül ge Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.
5 b. Hallenkosten
Für die Hallennutzung in Verbindung mit dem Tennistraining der Tennisschule, fallen Hallennutzungsgebühren an, die die Tennisschule in Rechnung stellt.
6. Ausgefallene Stunden
Im Rahmen des Mannschafts- oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB en ällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde der Tennisakademie bo5 unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen. Bei wi erungsbedingtem Ausfall ist vom Trainierenden die Häl e des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Die Tennisschule benennt mehrere Nachholtermine. Falls die Nachholtermine von Seite des Kunden nicht wahrgenommen werden können, entfällt die Leistungspflicht der Tennisschule und es wird keine Rückerstattung der Trainingskosten fällig
7. Ausschluss vom Training
Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings- bzw. Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall, noch wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.
8. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht der Trainer der Tennisschule für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Von Seiten der Trainer der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Ha ung übernommen. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Die Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Die Trainer der Tennisschule übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
9. Haftung
Die Haftung der Tennisschule für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.
10. Allgemeine Geltungsregel
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.
11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule ist berechtigt, Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen etc. des Spielers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.
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