Tennisschule Pawlik

Tennis - Ladenburg
Website


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einbeziehung der AGB


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Tennisschule Pawlik abgeschlossenen Verträge.


Die auf der Homepage durch Sie ausgefüllten Online-Formulare gelten nicht als Vertrag, sondern lediglich als organisatorische Unterstützung zur Einteilung der Gruppen und sind somit als Angebot von Ihnen an uns zu verstehen, das wir annehmen können.


Bereits mit Buchung erkennen Sie bzw. Sie als gesetzlicher Vertreter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die Sie vorher auf dieser Website einsehen konnten. Eine Buchung kann deswegen nur durchgeführt werden, wenn Sie " Hiermit stimme ich den AGB der Tennisschule Pawlik zu" angeklickt haben.


Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen entfalten nur Wirkung, wenn sie schriftlich vereinbart sind.



2. Vertragsschluss


Die Tennisschule Pawlik ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung. Dies kann persönlich oder per E-Mail erfolgen. Mit Erhalt der Bestätigung ist der Vertrag zwischen Ihnen und uns verbindlich zustande gekommen. Bei Zustandekommen eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie vorher gemäß Ziffer 1 anerkannt haben, wirksam in den Vertrag einbezogen.


Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen.


Bei vorzeitig gewünschtem Ausstieg ist gleichwohl der volle Rechnungsbetrag zu entrichten.


Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt.


Werden durch Sie mehrere Kursteilnehmer angemeldet, so haftet Sie als Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen mit und Sie sind somit für alle der Auftraggeber.


3. Training


Eine Trainingseinheit dauert 55 Minuten. 5 Minuten sind für die Vor- und Nachbereitung der Tennisstunde, sowie eine kurze Pause für die Trainer vorgesehen.


Das Training wird von Matthias Pawlik oder dem Trainerteam der Tennisschule Pawlik durchgeführt.


Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Workshops, Camps und die Organisation von Kindergeburtstagen.


Die Gruppeneinteilung erfolgt durch Matthias Pawlik in Absprache mit dem Trainerteam der Tennisschule Pawlik. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.


Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennisschule Pawlik vorbehalten. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule Pawlik gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.


An gesetzlichen Feiertagen findet das Training statt. In den Ferien (BW) und an gesetzlichen Feiertagen innerhalb der Ferien findet kein Training statt.


4. Trainingskosten


Die Entrichtung der Kursgebühren/Trainingsgebühr erfolgt im Voraus bzw. während der Kursreihe nach Rechnungsstellung. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Kursreihe für die entsprechend anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule Pawlik.


Im Gesamtpreis sind die Honorare für Trainer/innen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, die Ballkosten, die Testschläger für das Tennistraining und die Platzgebühren enthalten. Der auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtpreis ist sofort zur Zahlung fällig.


Im Sommer sind bei schlechtem Wetter auch die Hallenplatzgebühren enthalten, sodass trotz schlechtem Wetter keine Trainingseinheit ausfällt.


5. Ausgefallene Stunden


Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule Pawlik. Insbesondere können durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (incl. Krankheit) nicht nachgeholt oder erstattet werden.


Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt mithin bestehen.


Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden.


Die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen besteht, setzt jedoch die Absprache mit der Tennisschule Pawlik voraus.


Einzel- bzw. Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennisschule Pawlik abgesagt wurden, werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


6. Aufsichtspflichten, Haftungsrisiken


Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr.


Die Tennisschule Pawlik und die Tennistrainer der Tennisschule Pawlik schließen eine Haftung für Schäden aus, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten: Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Vorstehender Satz gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt, soweit nicht auch eine andere Ausnahme des vorstehenden Satzes 1 betroffen ist.


Die Tennisschule Pawlik und die Tennistrainer der Tennisschule Pawlik haften nicht für den Ersatz liegen gebliebener oder abhanden gekommener Gegenstände.


Für die Benutzung des Spielplatzes außerhalb der Tennishalle und dessen Gerätschaften übernimmt die Tennisschule Pawlik keine Haftung.


Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und unmittelbar nach den Trainingszeiten obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.

Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.


7. Ausschluss vom Training


Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.


In diesem Fall obliegt die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen bis zum Ende der eigentlichen Trainingszeit dem Trainer, es sei denn, der/die Erziehungsberechtigte(n) entlässt den Trainer aus der Aufsichtspflicht. Ein Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts besteht nicht.


8. Sporttauglichkeit


Kunden bzw. ggf. die gesetzlichen Vertreter versichern, dass keine Gründe bekannt sind, welche die Sporttauglichkeit beeinflussen. Dies umfasst insbesondere Verletzungen, Krankheiten sowie die Einnahme von Medikamenten. Treten während des Trainings Einschränkungen wie Schmerzen, Schwächegefühle, Übelkeit o.ä. auf, ist das Trainerteam umgehend zu informieren. Träger von für das Training notwendigen Sehhilfen sind verpflichtet, für den Tennissport geeignete, unzerbrechliche Sehhilfen zu tragen. Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen haben diese vorab darüber aufzuklären.


9. Datenschutz


Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten im Rahmen unserer Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet werden. Informationen per Post, Fax oder E-Mail werden Ihnen zugesandt, wenn wir hierzu eine Einwilligungserklärung von Ihnen erhalten haben. Diese Einwilligung kann jederzeit auf dem Wege widerrufen werden, auf dem Sie sie erteilt haben.


10. Kündigung


Der Tennisausbildungsvertrag kann jeweils nur zum Ende der Sommersaison bzw. zum Ende eines Winterkurses gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgt sein.


Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend im gleichen Umfang um eine weitere Kursreihe.


11. Schlussbestimmung


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

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