Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Odenkirchen
1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Odenkirchen geschlossenen Verträge.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.
Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei.
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
2. Training
Das Training wird von Oliver Odenkirchen und dem Trainerteam der Tennisschule Odenkirchen durchgeführt.
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Camps und Turniere.
Die Gruppeneinteilung erfolgt durch die Tennisschule Odenkirchen.
Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.
Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennisschule vorbehalten.
Veränderungen der Gruppenkonstellation stellen keinen Kündigungsgrund dar.
An gesetzlichen Feiertagen (NRW) findet kein Training statt.
3. Ausgefallene Stunden
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt oder erstattet werden.
Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen usw.) bietet die Tennisschule ein Ausweichen in die Halle an. Die zusätzlich entstehenden Kosten (Hallengebühr) müssen von den Teilnehmern getragen werden.
Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden (z.B. Krankheit) werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten zurückerstattet.
4. Aufsichtspflichten, Haftungsrisiken
Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Trainer übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- und Körperschäden.
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen.
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5. Ausschluss vom Training
Die Tennisschule Odenkirchen behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
6. Inkasso
Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus bzw. während der Kursreihe nach Rechnungsstellung.
7. Datenschutz
Siehe Datenschutzerklärung
Stand August 2023
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