Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tennisschule Laurentiu Erlic
1. Einbeziehung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot der
Tennisschule Laurentiu Erlic zur Anwendung. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss
• Der Vertrag mit der Tennisschule Laurentiu Erlic kommt nach Anmeldung des Trainingsteilnehmers (via Homepage Sportision) durch Bestätigung der Tennisschule Laurentiu Erlic zustande. Er gilt somit für beide Seiten als verbindlich.
• Die Trainingsteilnehmer verpflichten sich, spätestens nach der vierten
Trainingseinheit in den Verein, auf deren Anlage das Training stattfindet,
einzutreten. Sollte ein Vereinseintritt nicht erfolgen, endet der Trainingsvertrag unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit
automatisch nach der vierten Trainingseinheit.
• Tennisschule Laurentiu Erlic ist stets bemüht, auf die Wünsche der Kunden bzgl. der Teilnehmerzahl und Gruppengrößen einzugehen.
Aus organisatorischen Gründen (z.B.: aufgrund von fehlenden oder nicht passenden Teilnehmern für eine angemeldete Gruppe) werden die Trainingskosten entsprechend durch die tatsächlichen Teilnehmer geteilt.
• Tennisschule Laurentiu Erlic ist in der Annahme der
Trainings-Anmeldung frei.
• Mit Zustandekommen des Vertrages werden die AGB anerkannt.
• Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen
Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
• Die AGB, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine,
auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining, sowie Camps und Schnupperkurse.
Gruppentraining besteht aus 2 bis 5 Spielern, Mini-Tenniskurse aus 4 bis 8 Kindern. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. geringer Platz- oder Zeitkapazitäten, Schulklassen,
Tenniskindergarten o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule Laurentiu Erlic teilt die Gruppen nach
Spielstärke und Alter ein. Die Tennisschule Laurentiu Erlic behält sich vor die Einteilung jederzeit zu ändern.
3.1 Durchführung des Trainings
• Nach schriftlicher oder online Anmeldung erfolgt im beiderseitigen
Einvernehmen eine Terminabsprache. Termine werden auf der
Anmeldung angegeben und gelten als wirksam, wenn die Tennisschule Laurentiu Erlic diese einhalten kann. Sollte die Tennisschule Laurentiu Erlic zu angegebenen Terminen keine Kapazitäten haben, wird über alternative Termine Absprache gehalten.
• Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
• Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen,
besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Falls dies aus
organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet,
auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw.
Vertretungsunterricht zu erteilen. Dabei versucht die Tennisschule Laurentiu Erlic auf die Wünsche der Trainingsteilnehmer nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
• Schnuppertraining ist nach Absprache mit der Tennisschule Laurentiu Erlic, für Nichtmitglieder nach gesonderten Konditionen möglich.
Das Gleiche gilt für Camps, Einzel- und Intensivkurse.
Eine Trainingseinheit beträgt in den Regel 60 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt die erforderliche Platzpflege.
Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit dem Bodenbelag
entsprechenden Tennisschuhe angetreten werden.
Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen
müssen dem jeweiligen Trainer vor Beginn der Trainingsstunde
ausdrücklich mitgeteilt werden.
Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
3.2 Trainingskosten
Die Kursgebühren werden je nach Verein entweder per Lastschrift oder Rechnung direkt eingezogen. Rechnungen der Tennisschule Laurentiu Erlic müssen unverzüglich gezahlt werden. Im jeweiligen Bruttopreis sind die Honorare, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, die Ballkosten und der Einsatz moderner Hilfsmittel zum Training enthalten. In der Wintersaison müssen die anteiligen Hallenkosten von den Trainingsteilnehmern unverzüglich an die Tennisschule gezahlt werden. Für die Trainingskosten gelten die auf der Seite Sportision
(Tennisschule Laurentiu Erlic) ausgeführten Kosten.
4. Publizierung Internet
Der Teilnehmer eines Tenniskurses, Tennis-Camps oder Tennisurlaubs stimmt mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung der Tennisschule Laurentiu Erlic zu, dass von ihm/ihr gemachte Digitalbilder auf der Homepage der Tennisschule Laurentiu Erlic veröffentlicht werden dürfen.
5. Ausgefallene Stunden – Einzeltrainings
Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde der Tennisschule Laurentiu Erlic unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen. Bei witterungsbedingtem Ausfall ist vom Trainierenden die Hälfte des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht in diesem Fall nicht.
5.1 Ausgefallene Stunden – Gruppentrainings
Im Rahmen des Mannschafts- oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt
unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vorgegeben.
Falls beide Optionen nicht möglich sind, so werden die Kosten zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.
Sollte der Trainingsbetrieb aufgrund von Höherer Gewalt (z.B. Witterung, Epidemien, Pandemien oder aufgrund von Platz- oder Hallenschließungen z.B. wegen der Corona- oder Energiekrise nicht stattfinden können, entfällt die Leistungsverpflichtung der TLE und es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
6. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule Laurentiu Erlic für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.
7. Ausschluss vom Training
Die Tennisschule Laurentiu Erlic behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/ diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In
diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
8. Haftung
Soweit rechtlich zulässig, schließt die Tennisschule Laurentiu Erlic für alle von ihr organisierten Kurse und Veranstaltungen die Tennisschule jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die TLE nicht haftbar gemacht werden.
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der
TLE spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt.
9. Versicherung
Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. sich für das Training anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
10. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut oder an die jeweiligen Tennisvereine. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht.
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
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