Allgemeine Geschäftsbedingungen der
BRECHT & PALEIT PROFESSIONAL TENNIS TEACHING GbR
1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag tritt mit der Unterschrift und der Abga-be der Anmeldung in Kraft. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Mit Abgabe der schriftlichen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BRECHT & PALEIT PROFESSIONAL TENNIS TEACHING GbR bestätigt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hallenordnung des KKHT Schwarz Weiß. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Das Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 6 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach geson-derter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein, und kann bei Bedarf jederzeit die Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
3. Trainingskosten
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Der Anteil für die gesamten Hallenstunden ist zu Beginn des Wintertrainings im Voraus an den KKHT SW zu bezahlen. Die Kurs- und Hallengebühren sind der jeweiligen aktuellen Ausschrei-bung der Tennisschule und des KKHT SW zu entnehmen.
4. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.
5. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
6. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
7. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; mit Ausnahme von fahrlässig verursachten Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
Die Haftung für Schäden wird mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben ist der Höhe nach auf 150 € begrenzt.
8. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Inhalte zu personalisieren, das Nutzererlebnis zu optimieren sowie um Werbung anzupassen und zu bewerten. Indem du auf OK klickst, wird dem zugestimmt. Um deine Einwilligung zu widerrufen, aktualisiere einfach deine Cookie-Einstellungen.