Tennisschule Big Point

Tennis - Siegburg


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Big Point


Stand 09.2021 

Vertragsabschluss:

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule-Big-Point geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach schriftlicher Anmeldung incl. Unterschrift oder mündlicher Anmeldung oder über die Online-Anmeldung unter https://sportision.de/club/tennisschule-big-point, sowie unserer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung zustande und wenn ihre Buchung durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings angenommen wurde. Die Mitteilung erfolgt vorrangig per Nachricht an die mit der Buchung angegebene E-Mail-Adresse. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt. Mit Abgabe der Buchungserklärung über die Reservierungsplattform „Sportision“ erfolgt zugleich das Einverständnis, dass die Bestätigung und die Rechnungslegung an die angegebene E-Mail-Adresse versendet wird. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Wahl des Trainers ist der Tennisschule vorbehalten. Mit Abgabe der schriftlichen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule-Big-Point anerkannt. Im Übrigen gelten die die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen und die Spiel- und Platzordnungen der jeweiligen Sportstättenbetreiber bzw. der kommerziellen Tennishallenbetreiber.


Training:

Unser Trainingsangebot umfasst Einzel- und Gruppentraining, Vereinstraining, Mannschaftstraining, Schulsport und Firmentraining sowie Trainingscamps. Die Tennisschule kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Änderungen vornehmen. Dabei versuchen wir auf die Wünsche unserer Kunden weitestgehend einzugehen. Der Trainer wird nach Verfügbarkeit seitens der Tennisschule den jeweiligen Gruppen zugeteilt. Die Gruppengröße besteht aus bis zu 6 Teilnehmern. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse / Kleinkinder o.ä. oder nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Eine Trainingseinheit dauert je nach Vereinbarung 45, 60, 90 oder 120 Minuten. Eine Anmeldung zum Training ist zwingend und verbindlich. Ein Trainerwechsel bzw. Vertretungsunterricht während der Saison ist möglich. Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen. Muss das Training auf Grund widriger Wetterverhältnisse abgebrochen werden, so ist die volle Trainerstunde zu bezahlen. Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar. Ratenzahlungen sind im Einzelfall nach Absprache möglich. Bei einer Kündigung während der laufenden Saison durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. 

In den Schulferien und an schulfreien Tagen findet kein Training statt. Auf Anfrage kann der Unterricht in den Ferien fortgesetzt werden. In diesem Fall werden diese Trainingseinheiten zusätzlich berechnet. Im jeweiligen Bruttopreis enthalten sind Honorar, die jeweils gültige Mehrwertsteuer und die Materialkosten. In der Wintersaison wird zusätzlich eine Hallengebühr erhoben, die abhängig von der Trainingsstätte sowie Tag und Uhrzeit des Trainings ist. Die Mitgliedschaft für einen Verein ist nicht im Preis enthalten. 


Trainingsausfall:

Training, das durch Verschulden der Tennisschule ausfällt, wird nachgeholt. Der Nachholtermin wird von der Tennisschule in Abhängigkeit von den Verfügbarkeiten der Trainer und des Platzes bestimmt. Ein Anspruch der/des Schülers/Schülerin auf den gleichen Trainier im Nachholtermin besteht nicht. Training, das der Trainingsteilnehmer- unabhängig vom Grund- nicht in Anspruch nimmt, wird nicht nachgeholt oder vergütet. Wegen Unbespielbarkeit des Platzes oder aufgrund von Regen ausgefallenes Training, wird nicht nachgeholt. 

Bei einem Ausfall in Form von höherer Gewalt oder einer behördlichen Anordnung, die die Schließung der Tennisanlage oder der Tennishalle beinhaltet, besteht weder Anspruch auf Nachholtraining noch auf Rückvergütung. 


Aufsicht bei Kindern: 

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Wir übernehmen vor Beginn und nach dem Ende der Trainingseinheit keine Aufsichtspflicht. Die Eltern /Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und auch pünktlich nach dem Ende wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers/in Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. 


Ausschluss vom Training: 

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnungen den Anweisungen des Trainers/in keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt wird. Hierbei entsteht kein Anspruch auf Erstattung des Trainingsbetrages. 


Haftung: 

Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige Ansprüche untereinander. Die Teilnahme am Training geschieht auf eigene Gefahr. Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Tennisschule haftet nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Die Schüler/innen sind durch die Tennisschule nicht gegen Unfallschäden auf den Unterrichtsplätzen oder auf dem Hin-/Rückweg versichert.


Kündigung:

Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist bei Umzug o.ä. ausgeschlossen.


Mängelrügen und Gewährleistung: 

Beanstandungen wegen mangelhafter und /oder fehlender Leistung werden uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitgeteilt. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. 


Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei schriftlich abzuschliessenden Verträgen bei Vertragsunterschrift und bei Fernabsatzverträgen gem. §312 b I BGB bei der hier vorliegenden Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Infomationspflichten gem. § 312 II BGB i. V. m. 31 1,2 u. 4 BGB – InfoV. 

Der Widerruf ist zu richten an: Tennisschule-Big-Point, Postfach 300215, 53182 Bonn, Mail: info@tennisschule-big-point.de 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie und insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Tennisschule Big-Point mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder sie diese selbst veranlasst haben. 


Datenschutz:

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren. 


Ihre

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