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Tennisgesellschaft Düsternbrook e.V.

Tennis - Kiel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen für die Anmeldung zum Jugendtraining

  1. Für das Training entstehen dem Verein Personalkosten für Trainer sowie Gebühren für die Hallenbelegung im Winter. Diese Kosten sind für den Verein für eine gesamte Saison verbindlich zu tragen. Wir bitten daher um Beachtung der nachfolgenden Regeln für eine Teilnahme am Jugendtraining.
  2. Grundsätzlich erfolgt die Einteilung der Trainingsgruppen nach sportlichen Gesichtspunkten. Wünsche nach einer bestimmten Trainingszeit versuchen wir zu berücksichtigen, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, da z.B. inhomogene Spielstärken, fehlende Spielpartner oder eingeschränkte Zeiten zu einer anderen Gruppeneinteilung führen können. Die Anmeldung zum Training ist aber in jedem Fall verbindlich.
  3.  Sollte das Kind durch schulische oder andere Termine nicht am Training teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Trainingsgebühren. In Absprache mit den Trainern kann eine Trainingsstunde im Ausnahmefall in einer anderen passenden Gruppe erteilt werden, sofern diese Möglichkeit besteht.
  4. Falls das Kind einen Auslandsaufenthalt durchführt (schulisch oder privat) besteht kein Anspruch auf Erstattung der Trainingsgebühren. Sollte das Kind im Laufe des Trainingshalbjahres von einem Auslandsaufenthalt zurückkommen, bemühen wir uns in Absprache um Integration in das Training. Voraussetzung dafür ist ein freier Platz in einer geeigneten Gruppe. Die Kosten werden anteilig berechnet.
  5. Eine dauerhafte Erkrankung des Kindes ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Eine Erstattung der Trainingsgebühren ist wie folgt geregelt: Tritt die Erkrankung in der ersten Hälfte der Trainingssaison auf, so wird der halbe Trainingsbeitrag erstattet. Tritt die Erkrankung in der zweiten Hälfte des Trainingsbetriebs auf, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung.
  6. Für Mannschaftsspieler/innen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Trainingsgebühren oder Nachholen ausgefallener Trainingsstunden aufgrund von Punktspielen. Der Verein ist bemüht, bei der Trainingsplanerstellung die festen Spieltage der Mannschaften zu berücksichtigen. Da in vielen Mannschaften insbesondere der älteren Jahrgänge allerdings jahrgangsübergreifend gespielt, aber nicht immer zwingend zusammen trainiert wird, kann dies nicht garantiert werden.
  7. Die Mannschaften erhalten wenn möglich, eine Förderung durch gesonderte Punktspielvorbereitung (Training/Probepunktspiele, etc.). Ein Anspruch besteht jedoch nicht.
  8. Kinder/Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und noch die Schule besuchen, können bei ausreichenden Kapazitäten und geeigneten Gruppen am Jugendtraining teilnehmen.
  9. Die Zahlung der Trainingsgebühren erfolgt per einmaligem Bankeinzug, ca. 21 Tage nach Trainingsbeginn. Kurz vor Abbuchung erfolgt eine Erinnerung per E-Mail. Die Kosten zurückgehender Lastschriften und des wiederholten Bankeinzuges gehen zu Lasten des Verursachers.
  10. Sollte das Kind nicht mehr am Training teilnehmen wollen, ersetzt die Abmeldung nicht die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft. Diese ist, wenn gewünscht, separat beim Büro der TGD in schriftlicher Form (E-Mail oder Brief) zu tätigen.
  11. Der Verein ist bemüht, bei plötzlicher Erkrankung eines Trainers die Stunden durch entsprechenden Ersatz durchzuführen. Der Verein behält sich jedoch vor, während einer Saison (Sommer oder Winter) aufgrund plötzlicher Erkrankung des Trainers und mangelndem Einsatz eines Ersatztrainers bis zu max. 3 Trainingsstunden pro Saison ausfallen zu lassen. Hierdurch entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Trainingskosten. Ab der 4. Trainingsstunde erfolgt anteiliger Anspruch auf Ersatz.

 

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