Tennisclub TC Mühlacker e.V.

Tennis - Mühlacker
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tennisschule Lorenzo Sonnet (TLS)

 

1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der TLS geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Die Anmeldung zum Jugendtraining erfolgt ausschließlich schriftlich mit der Unterzeichnung des Trainingsvertrags und der Bankeinzugsermächtigung.

Trainingskurse gelten bei Anmeldung und Camps bei Reservierung acht Tage vorher als verbindlich gebucht.

Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an die TLS zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die TLS ist in der Annahme des Angebots frei. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TLS, Platz- und Hallenordnungen des Tennisclubs TC Mühlacker und weitere Ordnungen (z.B. Satzung) des TC sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich und gelten als anerkannt.

 

3. Training

Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Trainer der TLS teilen die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt der TLS vorbehalten. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der TLS auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Es werden ausschließlich Trainer mit einer gültigen DTB-Lizenz eingesetzt. Auf die Wünsche der Kunden wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

  

4. Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze der Tennishalle dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Hallenbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer der TLS vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Glasflaschen, Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Hallenplatz nicht gestattet. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

 

5. Trainingskosten

Die Entrichtung der Trainingskosten im Jugendtraining, Gruppen- und Privattraining erfolgt durch Überweisung nach Rechnungsstellung. Gültig sind immer die vereinbarten Gesamtpreise. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.

 

6. Ausgefallene Stunden

Im Rahmen des Jugend-, Mannschaft – oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Sofern vereinbarte Trainingstermine bzgl. Einzeltrainings nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die TLS unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Falls die Stunde weiterverkauft werden kann, wird die Stunde storniert. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der TLS, ihr Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Bei Regen wird das Trainings nachgeholt, bzw. wenn das Training nicht nachgeholt werden kann, erstattet. Das bereits begonnene Training bei Regen zählt bei Abbruch als geleistet. Ab 40 gehaltenen Minuten Training zählt eine Stunde als gehalten. Trainingseinheiten, die von der TLS abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen. Alternativ werden drei Nachholtermine für durch Verhinderung des Trainers bei Jugendstunden ausgefallene Stunden pro Jahr angeboten. Dort können durch die TLS Spieler aus verschiedenen Gruppen zusammengelegt werden. Auch können die Gruppengrößen differieren. Die Nachholtermine werden zu Beginn der Sommer- und Wintersaison bekanntgegeben. Falls es der TLS nicht möglich ist das Training nachzuholen, werden die Kosten zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.

 

7. Ausschluss vom Training

Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings- bzw. Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall noch wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.

 

8. Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht der TLS für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Von Seiten der TLS wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Die Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der TLS Folge zu leisten haben. Die TLS übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

 

9. Höhere Gewalt

Sollte ein Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung der TLS. Sollte die Sportstätte aufgrund eines Lockdowns von örtlicher Seite aus geschlossen werden, können die ausgefallenen Stunden während diesem oder innerhalb des Folgejahres nachgeholt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der ausgefallenen Stunden. Sollte aufgrund eines oben genannten Ereignisses das gebuchte Training durch den Leistungsempfänger abgesagt werden, obwohl es zu keinem offiziellen Lockdown gekommen ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

 

10. Haftung

Die Haftung der TLS für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten Erreichen.

 

12. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial

Persönliche Date werden durch die TLS elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ein Abgleich der Daten mit dem Vorstand des Tennisclubs TC Mühlacker gilt als genehmigt. Nach Beendigung des Trainings ist die TLS befugt, die Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Die TLS ist berechtigt, Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen etc. des Spielers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.

 

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