TENNIS ZONS

Tennis - Dormagen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Trainingsangebote der Tennisschule Zons


1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB:


Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen den Trainingsteilnehmern und der Tennisschule Zons geschlossenen Vereinbarungen. Bei den hier angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen. Für die Teilnahme an unserem Trainingsangebot ist zunächst eine Mitgliedschaft im Tennisverein der SG Zons Abteilung Tennis e.V. erforderlich.


Der Vertrag mit der Tennisschule Zons kommt nach Anmeldung über unsere Anmeldungsseite/-formulare und einer Bestätigung durch unser Trainer-Team zustande. Die Tennisschule Zons ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Anmeldung bei Kindern und Minderjährigen ist nur wirksam, soweit sie durch den Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung bevollmächtigten Vertreter erfolgt. Der jeweilige Vertrag hat eine Laufzeit von einer Tennissaison und endet mit deren Ablauf automatisch. Eine solche Tennissaison ist wie folgt aufgeteilt: Die Sommersaison erstreckt sich je nach Eröffnung und Bespielbarkeit der Tennisplätze von ca. Mitte April bis Ende September. Die Wintersaison erstreckt sich von Oktober bis Mitte April.

Ergänzend gelten auch die Spiel- und Platzordnung der SG Zons Abteilung Tennis e.V. bzw. die der kommerziellen Tennishallenbetreiber.


2. Training und Trainingskosten:


Das Dienstleistungsangebot der Tennisschule Zons umfasst Einzeltraining, Gruppentraining, Mannschaftstraining, Tennis-Workshops, Ferien-Tennis-Camps, Kids Tennistraining u.v.m. Die Gruppeneinteilung übernehmen die Trainer. Die Einteilung erfolgt dabei nach praktischen Notwendigkeiten (zum Beispiel terminliche Verfügbarkeit), insbesondere aber nach Spielstärke und Alter. Bei Bedarf kann die Einteilung durch die Tennisschule frei geändert werden.

Trainingseinheiten finden in der Regel 1x wöchentlich statt, wobei auch mehrere Trainingseinheiten gebucht werden können. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein reguläres Training statt. Die Tennisschule bietet je nach Bedarf und Kapazitäten diverse Ferienveranstaltungen an, für die eine separate Anmeldung erfolgt und erforderlich ist.

Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und max. 6 Teilnehmern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulsport oder nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.

Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Tennissaison (Sommer/Winter) für die entsprechenden anfallenden Trainingsgebühren der Tennisschule Tennis Zons. Die Kursgebühr für Trainingskurse ist zu Beginn der jeweiligen Tennissaison nach Rechnungsstellung innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto der Tennisschule zu überweisen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, hat die Tennisschule das Recht, den Trainingsteilnehmer von dem Training auszuschließen. Im jeweiligen Trainingspreis sind die Trainer-Honorare, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, Organisation und Abwicklung, die Ballkosten und der Einsatz von möglichen Hilfsmitteln zum Training enthalten. Die Beiträge für die Mitgliedschaft der SG Zons Abteilung Tennis e.V. sind hiervon nicht umfasst und werden vom Verein separat erhoben.


3. Ausgefallene Trainingsstunden:


Sofern vereinbarte Einzel-Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Trainingsteilnehmer die Tennisschule Zons unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Training, unterrichten. Bei kurzfristigeren Absagen durch den Trainingsteilnehmer entfällt die Leistungsverpflichtung des Trainers bei erhaltenem Anspruch auf die Trainingsgebühr, es sei denn, es wird eine andere Regelung mit dem Trainer individuell vereinbart. Sollten Einzel- oder Gruppentrainingsstunden durch schlechtes Wetter, Unbespielbarkeit der Plätze, Verhinderung des Trainers von der Tennisschule abgesagt werden, wird ein Nachholtermin vereinbart. Nachholtermine finden auch am Wochenende, in den Ferien oder zu Saisonende statt. Hier werden individuelle Vereinbarungen getroffen. Sollte es trotz intensiver Bemühungen so sein, dass die Nachholstunden bei Einzel- oder einer Gruppentraining nicht nachgeholt werden können, werden diese per Gutschrift der anteiligen Trainingsgebühr erstattet oder auf Wunsch des Trainingsteilnehmers auf die nächste Saison übertragen. Die Anzahl der Stunden, die aufgrund von schlechtem Wetter nachgeholt (oder im Zweifel ausbezahlt bzw. übertragen) werden, sind allerdings auf insgesamt zwei Stunden bei einer Trainingssaison begrenzt. Sollten also aufgrund der Wetterlage mehr als zwei Stunden Training nicht stattfinden können, so erfolgt kein weiteres Nachholen oder Erstatten der Stunden mehr.


Bei Abbruch einer bereits begonnen Trainingsstunde durch Regen oder schlechtes Wetter erfolgt kein Nachholtermin oder eine anteilige Erstattung der Trainingsgebühr. In der Wintersaison ist zu beachten, dass die gebuchten Plätze in der Halle nicht einfach hinsichtlich Spieltermin verschoben werden können. Die Tennisschule wird im Falle der Verhinderung des Trainers in der Wintersaison vorzugsweise versuchen, eine adäquate Vertretung stellen. Für von Gruppen-Trainingsteilnehmern nicht wahrgenommene Trainingseinheiten durch Urlaub, sonstige persönliche Verhinderungen, Verletzung, Krankheit o.ä. besteht kein Anspruch auf Ersatz der anteiligen oder ganzen Trainingsgebühr. Bei Rücktritt nach Beginn eines Kurses wird die Trainingsgebühr nicht zurückerstattet. Es können aber bei Sonderfällen gemeinsam mit der Tennisschule andere Vereinbarungen getroffen werden.


4. Aufsicht bei Kindern, Minderjährigen


Die Aufsichtspflicht der Tennisschule Zons bei Kindern und Minderjährigen beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und kann nicht vor Beginn und nach dem Ende des Trainings übernommen werden. Die Eltern/die Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder und Minderjährigen pünktlich zum Training erscheinen und nach dem Training auch pünktlich wieder abgeholt werden. Wir bitten darum, die Kinder und Minderjährigen darauf hinzuweisen, dass sie den Trainingsbereich nicht ohne Rücksprache mit dem Trainer verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten sollen. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind während des Trainings den Trainingsbereich eigenmächtig und ohne Abmeldung verlässt.


5. Ausschluss vom Training


Die Tennisschule Zons behält sich das Recht vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz mehrfacher Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern/Erziehungsberechtigte willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der ausgeschlossene Trainingsteilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der anteiligen Trainingsgebühr.


6. Haftung


Die Haftung der Tennisschule Zons für Schäden im Zusammenhang mit dem Tennistraining beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Tennisschule nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) sowie bei Schäden aus der durch die Tennisschule verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Teilnahme am Tennistraining geschieht dabei nichts desto trotz auf eigene Gefahr. Das Vorliegen von erforderlichen Versicherungen ist Sache der Trainingsteilnehmer.


7. Datenschutz


Die bei der Anmeldung erfassten personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Umsetzung und zur Durchführung der vertraglichen Leistungspflicht benutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Zustimmung nicht. Die Tennisschule verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.

Die Tennisschule hat die Möglichkeit, bei einzelnen Trainingsstunden die Trainingsteilnehmer nach vorheriger gemeinsamer Absprache zu filmen, um im Anschluss dazu eine Bewegungsanalyse zu erstellen und Verbesserungen mit dem Trainingsteilnehmer zu besprechen. Diese Aufnahmen dienen nur der Verbesserung der Schlag- und Bewegungsabläufe. Sie werden nicht veröffentlicht und spätestens nach 2 Wochen nach der Aufnahme gelöscht.


8. Kündigung


Eine Kündigung während einer laufenden Trainingssaison ist nur in besonderen Ausnahmenfällen und nach persönlicher Rücksprache mit dem Trainer und Tennisschule Zons möglich.

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