Tennis Schule Weiden

Tennis - Köln
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. AGB und Vertragsabschluss

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Tennis Schule Weiden - Inhaber: Oliver Schmidt - Potsdamer Str. 1 c. - 50859 Köln. Die Teilnahme am Unterrichtsbetrieb ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Beim Zustandekommen eines Unterrichtsvertrages werden die nachfolgenden Teilnahmevereinbarungen und Unterrichtsbedingungen anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt mit Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail der Trainingszeit/-en verbindlich zustande. Die Internetanmeldung ist durch den/die Teilnehmer/in oder durch eine/einen Erziehungsberechtigte(n), wenn diese/r minderjährig ist, zu leisten. Das stellvertretende Elternteil wird durch die Internetanmeldung/Zustimmung der AGBs automatisch Vertragspartner der Tennisschule. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.

Die Tennisschule ist bezüglich der Annahme der Unterrichtsanmeldungen frei. Eine Anmeldebestätigung ist nicht verpflichtend und auch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen der Tennisunterricht durchgeführt wird, sind für alle Unterrichtsteilnehmer/-innen verbindlich.


2. Unterricht

Das Leistungsangebot der Tennisschule beinhaltet Gruppen-, Mannschafts- und Einzelunterricht, sowie Tenniscamps, Workshops uvm. Für das Tennistraining auf der Anlage des TC Weiden e.V. ist eine Mitgliedschaft ab dem Alter von 7 Jahren verpflichtend. Für Camps und Workshops sind die Trainingsteilnehmer von der Pflicht einer Mitgliedschaft befreit, zahlen aber einen in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Aufpreis.

Berücksichtigt werden bei der Gruppeneinteilung alle gegebenen Bedingungen, wie Verfügbarkeit der Schüler, Trainer und Plätze, sowie Homogenität und nach Möglichkeit auch Wunschtrainingspartner/-innen. Die Gruppeneinteilung und ggf. die Änderung der Zusammensetzung ist der Tennisschule vorbehalten. Ein Anspruch auf Wahl eines/einer bestimmten Trainers/-in besteht nicht. Wir bemühen uns alle Wünsche so weit möglich zu berücksichtigen.

Der Unterrichtszeitraum kann nicht vorzeitig gekündigt werden und bereits gezahlte Beiträge können nicht zurückerstattet werden. Ein gebuchter Gruppenunterricht ist nicht übertragbar. Bei Krankheit oder Verletzung über einen Zeitraum von länger als drei Wochen am Stück, kann nach einer Gutschrift gefragt werden. Diese Möglichkeit entbindet den/die Schüler/-in nicht von seiner Zahlungspflicht des Gesamtpreises.

Kinder die neu in der Tennis Schule Weiden mit dem Training beginnen, haben die Möglichkeit nach einer "Testphase" von zwei Wochen, bei Nichtgefallen zu kündigen. Für die beiden gespielten Stunden wird einen Pauschale in Höhe von 30,- Euro fällig.


3. Dauer und Ausfall

Eine Unterrichtsstunde dauert 60-90 Minuten, bei Camps, Workshops oder anderen Veranstaltungen eventuell abweichend. Im Sommer ist dabei eine ausreichende Zeit für Platzpflege, Wässern und Gruppenwechsel mit einzuplanen.

Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behält sich die Tennisschule vor, beim Gruppentraining alternativ ein Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten. Wenn möglich kann der Unterricht auch bei Verfügbarkeit in die Halle verlegt werden.

Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, ansonsten wird die vollen Kursgebühr fällig. Bei Regen wird bei Verfügbarkeit in die Halle ausgewichen und die Stunde findet dort mit einem Aufpreis in Höhe von 20,- Euro statt ( von Mai bis 15. September). Kann die Stunde nicht stattfinden weil keine Halle zur Verfügung steht, fallen 50% des Trainerhonorars an.

Durch den/die Schüler/-in verursacht ausgefallene Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden.

 

4. Unterrichtsgebühren

Die Kursgebühren werden mit Beginn des jeweiligen Unterrichtszeitraums dem/der Vertragspartner/-in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Gültig sind immer die Gesamtpreise der aktuellen Preisliste. Im Gesamtpreis sind immer die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, eine Trainingspauschale*, eventuell anfallende Platzmieten und Trainerkosten enthalten. (*Die Trainingspauschale beinhaltet: Ballkosten, Trainingsmaterial, Verwaltungsgebühren und Hygienematerial)


5. Ausfall durch Corona oder sonstige gesetzliche Vorgaben

Kann die Tennis Schule Weiden ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, weil gesetzliche Vorgaben eine Durchführung des Unterrichts nicht erlauben, wird in jedem Fall die Trainingspauschale fällig. Trainingseinheiten die bezahlt aber nicht durchgeführt werden konnten, werden rückvergütet oder nach Absprache in eine Gutschrift bei der Tennis Schule umgewandelt. Die jeweilige Pauschale und der Stundensatz werden bei der Anmeldung angegeben.


6. Unterrichtsausschluss

Die Tennisschule behält sich vor, Unterrichtsteilnehmer/-innen nach vorheriger Abmahnung vom Unterricht auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/-in wiederholt keine Folge leisten bzw. den Unterricht stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Unterrichtsbereich verbleiben muss, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Unterrichtsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Unterrichtentgeltes.


7. Aufsichtspflicht

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichts. Die Tennisschule kann weder vor Beginn noch nach Ende des Unterrichts irgendwelche Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, Ihr(e) Kind(er) bis zum Unterricht zu beaufsichtigen und nach dem Unterricht wieder pünktlich in Empfang zu nehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihr(e) Kind(er), dass sie den Unterrichtsbereich nicht verlassen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Unterrichtsbereich verlässt.


8. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Unterricht beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennisunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für liegengebliebene oder abhanden gekommene Gegenständen übernimmt die Tennisschule keine Haftung. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Kenntnis vom Schadenfall.


9. Schlussbestimmung

Mit Teilnahme an dem Unterricht der Tennisschule, sowie mit Unterzeichnung bzw. Versendung eines Anmeldeformulars in elektronischer Form (Internet) werden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Bei der Anmeldung/Buchung per Internet muss der/die Teilnehmer/-in drei spezifische Felder zur Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Widerrufsrecht und den Datenschutzbestimmungen anklicken. Mit Abgabe dieser Bestätigungen erklärt der/die Teilnehmer/-in, dass er/sie vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Widerrufsrechts und der Datenschutzbestimmungen Kenntnis genommen hat und diese in vollem Umfang akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.


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