Tennis-Club Korbach

Tennis - Korbach


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Laufzeit:

Mit der Anmeldung zum Training beim TC Korbach bietet der Kunde den Abschluss eines Trainingsvertrages an. Der Verein nimmt das Angebot entweder ausdrücklich oder durch Beginn des Trainings an. Soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen ist, gelten folgende Preise:


Trainingskosten Winter 2023


5er Gruppe Riex 215 Euro

4er Gruppe Riex 268 Euro

3er Gruppe Riex 357 Euro

2er Gruppe Riex 536 Euro


5er Gruppe Kares 204 Euro

4er Gruppe Kares 255 Euro

3er Gruppe Kares 340 Euro

2er Gruppe Kares 510 Euro


5er Gruppe Zürker 193,50 Euro

4er Gruppe Zürker 241,50 Euro

3er Gruppe Zürker 322 Euro

2er Gruppe Zürker 483 Euro


Kiga-Jüngstentraining 112 Euro bei Eva Zürker


5er Gruppe Schäfer 193,50 Euro

4er Gruppe Schäfer 241,50 Euro

3er Gruppe Schäfer 322 Euro

2er Gruppe Schäfer 483 Euro


5er Gruppe Barriga 172,50 Euro

4er Gruppe Barriga 215,50 Euro

3er Gruppe Barriga 287 Euro

2er Gruppe Barriga 430,50 Euro


5er Gruppe Müller 151,50 Euro

4er Gruppe Müller 188 Euro

3er Gruppe Müller 250 Euro

2er Gruppe Müller 374 Euro


5er Gruppe Luzie Zürker / Fabian Wilke / Justus Zürker 120 Euro

4er Gruppe Luzie Zürker / Fabian Wilke / Justus Zürker 150 Euro

3er Gruppe Luzie Zürker / Fabian Wilke / Justus Zürker 199,50 Euro

2er Gruppe Luzie Zürker / Fabian Wilke / Justus Zürker 300 Euro


*Alle Preise verstehen sind inkl. Hallenkosten pro Spieler.


Der Vertrag gilt jeweils für die laufende Sommer-/Wintersaison und endet danach automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Gruppeneinteilung oder Trainerzuteilung. Der Verein ordnet den verschiedenen Gruppen einen Trainer zu. Die Zuteilung erfolgt unter Gesichtspunkten wie Leistungsniveau, Alter, Trainingszeit. Wünsche der Trainingsteilnehmer werden hierbei von den Trainern berücksichtigt, soweit möglich, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.


2. Kosten:

Die unter Ziffer 1. genannten Kosten verstehen sich als abschließend inklusive der Hallenkosten in der Wintersaison.


3. Aufsicht bei Kindern:

Die Aufsichtspflicht der Trainer bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Diese können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine weitere Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Trainingsteilnehmer sind darüber zu informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer zu folgen. Die Trainer und der TC Korbach übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!


4. Ausschluss vom Training:

Die Trainer behalten sich vor in Absprache mit den Jugendwarten, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese den Anweisungen des Trainers wiederholt nicht Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in diesem Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.


5. Ausgefallene Stunden:

Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behalten sich die Trainer vor, Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die die Trainer und der TC Korbach nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung. Es wird versucht, diese Termine nachzuholen. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. In diesem Fall besteht auch kein Anspruch gegenüber der Trainer und dem TC Korbach, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von den Trainern abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt. Angefangene Stunden (eine Std. gilt als angefangen, wenn mind. 20 Min. trainiert wurde) die durch Regen unterbrochen oder abgebrochen werden müssen, werden nicht nachgeholt. Diese gelten als gespielt.


6. Covid 19:

Sollte die Sportstätte aufgrund eines Lockdowns geschlossen werden, müssen die bis dahin entstanden Kosten von den Trainingsteilnehmern bezahlt werden.


7. Zahlung:

Die Zahlung der Trainingsgebühr erfolgt nach Ankündigung zu Beginn der jeweiligen Saison durch den TC Korbach per Einzugsermächtigung. 


8. Termine:

In den hessischen Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Training statt.


9. Haftung:

Unsere Haftung ist ausgeschlossen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung unsererseits steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 


10. Datenschutz:

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten dürfen von den beauftragten Trainern und vom TC Korbach genutzt werden, um die gesamte Organisation des Trainings zu gewährleisten., wie z.B. Termine abzusprechen und die Bezahlung zu organisieren. Nach Beendigung des Vertrages ist der TC Korbach berechtigt, die Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

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