TCGersthofen "dietennisakademie"

Tennis - Augsburg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB _TCG dietennisakademie neu 2023 August.pdf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Teilnahme am Trainingsbetrieb des TC Rot-Weiß Gersthofen e.V.: TCG“dietennisakademie“

1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der Allgemeinen Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb des TC Rot-Weiß

Gersthofen e.V. TCG“dietennisakademie“ (nachfolgend TA genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden,

Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Training

Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen-, Konditions-, Mental-, Matchtraining, und „Ball-und

Laufschule“. Für alle genannten Trainingsformen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die vorliegenden AGBs

gelten für alle unter diesem Punkt genannten Formen des Vereinstrainings. Für Abrechnungs- und

Einziehungsmodalitäten gelten die Inkassobedingungen unter 8.

Training wird auf der gesamten Anlage des TCG nur durch die hauptamtlichen Trainer

Milan Krivohlavek, A-Trainer des DTB&Mitglied des DOSB, Miklos Rajda, staatl. geprüfter Tennislehrer des VDT

gegeben.

Bei Bedarf kann die TA bzw. die Leitung der TA, Milan Krivohlavek, auch zusätzliche Trainer = BTV B/C -

Trainer und Assistenztrainer hinzuziehen.

2.1. Mannschaftstraining/ Gruppentraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach

besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Beim Gruppentraining werden die

Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, 1. Spielstärke, 2. Zusammensetzung der Mannschaften

und 3. Alter der Teilnehmer eingeteilt. Dabei versucht die TA auf die Wünsche der Teilnehmer nach

Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

2.2. Motion on Court findet immer in Gruppen zwischen 4-8 Teilnehmern statt.

2.3. Konditionstrainig findet immer in Gruppen ab 3 Teilnehmern statt.

2.4. „Ball-und Laufschule“ des TCG ist ein Sport-Angebot für Kinder ab ca. 3 Jahren und findet immer

in Gruppen zwischen 4-8 Teilnehmern statt. Die Teilnehmerstärke richtet sich nach dem Alter der

Kinder.

2.5. Mitgliedschaft beim TCG ist für alle Kurse erforderlich und gesondert abzuschließen.

3. Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die TA kann vor und

nach dem Training keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern müssen deshalb Sorge tragen ihr Kind pünktlich

zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder,

dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die

TA übernimmt keine Haftung wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

4. Ausschluss vom Training

Die TA behält sich vor im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz

Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folgen leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein,

dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbetrieb bleiben muß bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat die/der

Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen Trainingsentgeltes.

5. Ausgefallene Stunden, Krankheitsfall, Trainingsabwesenheit, Trainingsaustritt

5.1. Mannschafts-/Gruppentraining: Im Krankheitsfall des Schülers besteht kein Anspruch auf Rückzahlung

des Trainingsentgeltes. Im Krankheits-/Verletzungsfall von mehr als 3 Wochen ist - nach Vorlage eines ärztlichen

Attests - ein Nachholen des Trainings möglich. Für die nachzuholenden Stunden erhält der Schüler einen

Gutschein in Höhe des angefallenen Betrages, dieser kann dann an den jährlich aktualisierten Terminen im

Rahmen eines Sonderprogramms eingelöst werden. Die monatlichen Abbuchungen des

Jahrestrainingsprogramms bleiben dadurch unberührt und werden weiterhin abgebucht.

5.2. Einzeltraining: Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der

Trainingsteilnehmer unverzüglich, spätestens aber bei a) Nichtanwesenheit 48 Stunden vor dem Termin, b) im

Krankheitsfall 24 Stunden vor dem Termin absagen, es sei denn es handelt sich um einen akuten Fall mit vitaler

Indikation. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung des Trainers; der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt

erhalten. Es steht dem Trainingsteilnehmer allerdings frei, einen Ersatzteilnehmer für die Stunde zu finden. Hiervon

muß der jeweilige Trainer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.

5.3. Trainer: Wegen Krankheit/ Nichtanwesenheit eines Trainers ausgefallene Stunden werden nachgeholt, oder

es obliegt der TA, für einen ihr gleichwertig erscheinenden Ersatztrainer zu sorgen. Dies gilt auch bei längerfristiger

Krankheit eines Trainers.

5.4. Trainingsabwesenheit: - Gruppentraining: von einem Schüler versäumte Stunden können nicht

nachgeholt bzw. ausgezahlt werden.

5.5. Trainingsaustritt: Ein Austritt mit Einstellung der Zahlung aus dem gebuchten Trainingsangebot

während des laufenden Schuljahres = Trainingsjahres ist nicht möglich. Der Vertrag endet mit der letzten

Zahlung für den gebuchten Zeitraum bzw. das gebuchte Trainingsjahr und wird nicht automatisch verlängert.

6. Haftungsbeschränkung

Die Haftung aus den aus dem Spielbetrieb sich ergebenden Gefahren, auch der Teilnehmer untereinander, haftet

die TA bzw. die einzelnen Trainer der TA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die TA haftet nicht für von ihr

unverschuldete Unfälle oder Vorkommnisse jeglicher Art und deren Auswirkungen und Folgen. Die TA haftet nur bei

von ihr in grob fahrlässiger Weise verursachten Unfällen oder bei Vorsatz. Schäden an Körper oder Sachen oder

sonstige Schlechtleistungen am Training sind innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Sonst gilt die Leistung

als genehmigt. Bei Schäden beginnt die Frist mit dem bemerkten Auftreten bzw. der Entdeckung. Spätere Rügen

sind ausgeschlossen.

7. Versicherung

Jede Person, die am Training oder Sonderveranstaltungen teilnimmt und/oder sich für das

Training/Sonderveranstaltung anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung bzw. der

Einzugsermächtigung mit dem Hinweis auf diese AGBs, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene

Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Eltern

bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass das Kind, welches am Training teilnimmt, krankenversichert und gesund ist

und über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist. Die TA lehnt jegliche Haftung ab, soweit

gesetzlich zulässig. Die TA weist darauf hin, dass eine private Unfallversicherung für evtl. schwere

Sportverletzungsfolgen aufkommen kann.

8. Inkasso

Die Preisliste – siehe Aushang und Homepage - gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte

Trainingsentgelt ist bei

8.1. Mannschaft-/Gruppentraining Kinder und Jugend

Monatlich zahlbar per Bankeinzug.

Das Trainingsjahr umfasst 38 Trainingswochen. Die Gebühren sind auf 12 einzelne Monatsbeiträge

umgelegt, Einzugszeitraum: November bis incl. Oktober des Folgejahres.

Trainingsjahr: Oktober bis Ende September, Training außerhalb der Schulferien. Die Hallengebühr ist auf

die einzelnen 12 Monatsbeiträge umgelegt.

8.2. Mannschaft-/Gruppentraining Erwachsene

Monatlich zahlbar per Bankeinzug.

Trainingszeitraum Winter/ Halle (Oktober – April), 24 Trainingswochen außerhalb der Schulferien.

Abbuchung November bis incl. Mai, 7 Abbuchungen. Preis siehe Liste incl. Hallengebühr.

Trainingszeitraum Sommer/ bei jedem Wetter (Mai – September), 14 Trainingswochen außerhalb der

Schulferien. Abbuchung Juni – Oktober, 5 Abbuchungen. Preis siehe Liste incl. Sommerhallengebühr

(Schlechtwetter).

8.3. Einzeltraining

Bei Durchführung des Trainings durch die hauptamtlichen Trainer Milan Krivohlavek, A-Trainer des DTB&Mitglied des

DOSB und Miklos Rajda, staatl. geprüfter Tennislehrer des VDT, erfolgt die Abrechnung und Einziehung der

Trainingsgebühren für das Einzeltraining durch diese selbst.

Bei erforderlicher Durchführung des Einzeltrainings durch BTV B/C/Assistenz Trainer– siehe auch Punkt 2 - erfolgt die

Abrechnung und Einziehung durch die TA.

8.4. Motion on Court: Die Abrechnung erfolgt durch die TA.

8.5. Konditionstraining: Die Abrechnung und Einziehung des Gruppen-Konditionstrainings erfolgt durch die TA.

8.6. Mentaltraining: Die Abrechnung und Einziehung des Gruppen-Konditionstrainings erfolgt durch die TA.

8.7. “Ball-und Laufschule“: Die Abrechnung und Einziehung des Ball- und Laufschultrainings erfolgt durch die

TA.

9. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei der TA elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Bei

Austritt aus dem Trainingsbetrieb ist die TA befugt Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

10. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen

dieses Vertrages hiervon nicht berührt. AGB Stand 08.2023

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