Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme am Trainingsbetrieb des TC Rot-Weiß Gersthofen e.V.: TCG“dietennisakademie“
1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der Allgemeinen Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb des TC Rot-Weiß
Gersthofen e.V. TCG“dietennisakademie“ (nachfolgend TA genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
2. Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen-, Konditions-, Mental-, Matchtraining, und „Ball-und
Laufschule“. Für alle genannten Trainingsformen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die vorliegenden AGBs
gelten für alle unter diesem Punkt genannten Formen des Vereinstrainings. Für Abrechnungs- und
Einziehungsmodalitäten gelten die Inkassobedingungen unter 8.
Training wird auf der gesamten Anlage des TCG nur durch die hauptamtlichen Trainer
Milan Krivohlavek, A-Trainer des DTB&Mitglied des DOSB, Miklos Rajda, staatl. geprüfter Tennislehrer des VDT
gegeben.
Bei Bedarf kann die TA bzw. die Leitung der TA, Milan Krivohlavek, auch zusätzliche Trainer = BTV B/C -
Trainer und Assistenztrainer hinzuziehen.
2.1. Mannschaftstraining/ Gruppentraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach
besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Beim Gruppentraining werden die
Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, 1. Spielstärke, 2. Zusammensetzung der Mannschaften
und 3. Alter der Teilnehmer eingeteilt. Dabei versucht die TA auf die Wünsche der Teilnehmer nach
Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
2.2. Motion on Court findet immer in Gruppen zwischen 4-8 Teilnehmern statt.
2.3. Konditionstrainig findet immer in Gruppen ab 3 Teilnehmern statt.
2.4. „Ball-und Laufschule“ des TCG ist ein Sport-Angebot für Kinder ab ca. 3 Jahren und findet immer
in Gruppen zwischen 4-8 Teilnehmern statt. Die Teilnehmerstärke richtet sich nach dem Alter der
Kinder.
2.5. Mitgliedschaft beim TCG ist für alle Kurse erforderlich und gesondert abzuschließen.
3. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die TA kann vor und
nach dem Training keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern müssen deshalb Sorge tragen ihr Kind pünktlich
zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder,
dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die
TA übernimmt keine Haftung wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
4. Ausschluss vom Training
Die TA behält sich vor im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz
Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folgen leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein,
dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbetrieb bleiben muß bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat die/der
Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen Trainingsentgeltes.
5. Ausgefallene Stunden, Krankheitsfall, Trainingsabwesenheit, Trainingsaustritt
5.1. Mannschafts-/Gruppentraining: Im Krankheitsfall des Schülers besteht kein Anspruch auf Rückzahlung
des Trainingsentgeltes. Im Krankheits-/Verletzungsfall von mehr als 3 Wochen ist - nach Vorlage eines ärztlichen
Attests - ein Nachholen des Trainings möglich. Für die nachzuholenden Stunden erhält der Schüler einen
Gutschein in Höhe des angefallenen Betrages, dieser kann dann an den jährlich aktualisierten Terminen im
Rahmen eines Sonderprogramms eingelöst werden. Die monatlichen Abbuchungen des
Jahrestrainingsprogramms bleiben dadurch unberührt und werden weiterhin abgebucht.
5.2. Einzeltraining: Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der
Trainingsteilnehmer unverzüglich, spätestens aber bei a) Nichtanwesenheit 48 Stunden vor dem Termin, b) im
Krankheitsfall 24 Stunden vor dem Termin absagen, es sei denn es handelt sich um einen akuten Fall mit vitaler
Indikation. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung des Trainers; der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt
erhalten. Es steht dem Trainingsteilnehmer allerdings frei, einen Ersatzteilnehmer für die Stunde zu finden. Hiervon
muß der jeweilige Trainer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.
5.3. Trainer: Wegen Krankheit/ Nichtanwesenheit eines Trainers ausgefallene Stunden werden nachgeholt, oder
es obliegt der TA, für einen ihr gleichwertig erscheinenden Ersatztrainer zu sorgen. Dies gilt auch bei längerfristiger
Krankheit eines Trainers.
5.4. Trainingsabwesenheit: - Gruppentraining: von einem Schüler versäumte Stunden können nicht
nachgeholt bzw. ausgezahlt werden.
5.5. Trainingsaustritt: Ein Austritt mit Einstellung der Zahlung aus dem gebuchten Trainingsangebot
während des laufenden Schuljahres = Trainingsjahres ist nicht möglich. Der Vertrag endet mit der letzten
Zahlung für den gebuchten Zeitraum bzw. das gebuchte Trainingsjahr und wird nicht automatisch verlängert.
6. Haftungsbeschränkung
Die Haftung aus den aus dem Spielbetrieb sich ergebenden Gefahren, auch der Teilnehmer untereinander, haftet
die TA bzw. die einzelnen Trainer der TA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die TA haftet nicht für von ihr
unverschuldete Unfälle oder Vorkommnisse jeglicher Art und deren Auswirkungen und Folgen. Die TA haftet nur bei
von ihr in grob fahrlässiger Weise verursachten Unfällen oder bei Vorsatz. Schäden an Körper oder Sachen oder
sonstige Schlechtleistungen am Training sind innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Sonst gilt die Leistung
als genehmigt. Bei Schäden beginnt die Frist mit dem bemerkten Auftreten bzw. der Entdeckung. Spätere Rügen
sind ausgeschlossen.
7. Versicherung
Jede Person, die am Training oder Sonderveranstaltungen teilnimmt und/oder sich für das
Training/Sonderveranstaltung anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung bzw. der
Einzugsermächtigung mit dem Hinweis auf diese AGBs, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene
Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Eltern
bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass das Kind, welches am Training teilnimmt, krankenversichert und gesund ist
und über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist. Die TA lehnt jegliche Haftung ab, soweit
gesetzlich zulässig. Die TA weist darauf hin, dass eine private Unfallversicherung für evtl. schwere
Sportverletzungsfolgen aufkommen kann.
8. Inkasso
Die Preisliste – siehe Aushang und Homepage - gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte
Trainingsentgelt ist bei
8.1. Mannschaft-/Gruppentraining Kinder und Jugend
Monatlich zahlbar per Bankeinzug.
Das Trainingsjahr umfasst 38 Trainingswochen. Die Gebühren sind auf 12 einzelne Monatsbeiträge
umgelegt, Einzugszeitraum: November bis incl. Oktober des Folgejahres.
Trainingsjahr: Oktober bis Ende September, Training außerhalb der Schulferien. Die Hallengebühr ist auf
die einzelnen 12 Monatsbeiträge umgelegt.
8.2. Mannschaft-/Gruppentraining Erwachsene
Monatlich zahlbar per Bankeinzug.
Trainingszeitraum Winter/ Halle (Oktober – April), 24 Trainingswochen außerhalb der Schulferien.
Abbuchung November bis incl. Mai, 7 Abbuchungen. Preis siehe Liste incl. Hallengebühr.
Trainingszeitraum Sommer/ bei jedem Wetter (Mai – September), 14 Trainingswochen außerhalb der
Schulferien. Abbuchung Juni – Oktober, 5 Abbuchungen. Preis siehe Liste incl. Sommerhallengebühr
(Schlechtwetter).
8.3. Einzeltraining
Bei Durchführung des Trainings durch die hauptamtlichen Trainer Milan Krivohlavek, A-Trainer des DTB&Mitglied des
DOSB und Miklos Rajda, staatl. geprüfter Tennislehrer des VDT, erfolgt die Abrechnung und Einziehung der
Trainingsgebühren für das Einzeltraining durch diese selbst.
Bei erforderlicher Durchführung des Einzeltrainings durch BTV B/C/Assistenz Trainer– siehe auch Punkt 2 - erfolgt die
Abrechnung und Einziehung durch die TA.
8.4. Motion on Court: Die Abrechnung erfolgt durch die TA.
8.5. Konditionstraining: Die Abrechnung und Einziehung des Gruppen-Konditionstrainings erfolgt durch die TA.
8.6. Mentaltraining: Die Abrechnung und Einziehung des Gruppen-Konditionstrainings erfolgt durch die TA.
8.7. “Ball-und Laufschule“: Die Abrechnung und Einziehung des Ball- und Laufschultrainings erfolgt durch die
TA.
9. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der TA elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Bei
Austritt aus dem Trainingsbetrieb ist die TA befugt Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages hiervon nicht berührt. AGB Stand 08.2023
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