Tennisschule Tennislust - TC Viktoria Köln e.V.

Tennis - Köln


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. AGB und Vertragsabschluss

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Tennisschule „Tennislust“ (nachfolgend Tennisschule genannt; Inhaberin: Alina Wessel, Stadtwaldgürtel 43, 50935 Köln). Die Teilnahme am Unterrichtsbetrieb ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Beim Zustandekommen eines Unterrichtsvertrages werden die nachfolgenden Teilnahmevereinbarungen und Unterrichtsbedingungen anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt mit Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail der Trainingszeit/-en verbindlich zustande. Die Internetanmeldung ist durch den/die Teilnehmer/in oder durch eine/einen Erziehungsberechtigte(n), wenn diese/r minderjährig ist, zu leisten. Das stellvertretende Elternteil wird durch die Internetanmeldung/Zustimmung der AGBs automatisch Vertragspartner der Tennisschule. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.

Die Tennisschule ist bezüglich der Annahme der Unterrichtsanmeldungen frei. Eine Anmeldebestätigung ist nicht verpflichtend und auch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen der Tennisunterricht durchgeführt wird, sind für alle Unterrichtsteilnehmer/-innen verbindlich.


2. Unterricht

Das Leistungsangebot der Tennisschule beinhaltet Gruppen-, Mannschafts- und Einzelunterricht, sowie Tenniscamps, Workshops uvm. Für das Tennistraining auf der Anlage des TC Viktoria Köln e.V. ist eine Mitgliedschaft verpflichtend; einzig ein Schnuppertraining kann ohne diese erfolgen. Für Camps und Workshops sind die Trainingsteilnehmer von der Pflicht einer Mitgliedschaft befreit, es ist allerdings mit einem Aufpreis zu rechnen. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.

Berücksichtigt werden bei der Gruppeneinteilung alle gegebenen Bedingungen, wie Verfügbarkeit der Schüler, Trainer und Plätze, sowie Homogenität und nach Möglichkeit auch Wunschtrainingspartner/-innen. Die Gruppeneinteilung und ggf. die Änderung der Zusammensetzung ist der Tennisschule vorbehalten. Ein Anspruch auf Wahl eines/einer bestimmten Trainers/-in besteht nicht.

Der Unterrichtszeitraum kann nicht vorzeitig gekündigt werden und bereits gezahlte Beiträge können nicht zurückerstattet werden (Ausnahme s. Pkt.3 letzter Absatz). Ein gebuchter Gruppenunterricht ist nicht übertragbar. Bei Krankheit oder Verletzung über einen längeren Zeitraum können gemeinsam Lösungen angestrebt werden. Diese Möglichkeit entbindet den/die Schüler/-in nicht von seiner Zahlungspflicht des Gesamtpreises.


3. Dauer und Ausfall

Eine Unterrichtsstunde dauert 60-90 Minuten, wovon die letzten fünf Minuten Platzpflege und Gruppenwechsel beinhalten. Dauerbuchungen gelten saisonweise oder im Rahmen des erworbenen zeitlichen Umfanges.

Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behält sich die Tennisschule vor, Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten. In Absprache mit den Trainingsteilnehmern/-innen kann der Unterricht auch bei Verfügbarkeit in die Halle verlegt werden. Ist beides nicht möglich, z.B. aufgrund der Gruppenzusammensetzung, so wird ein Nachholtermin gesucht. Eventuell anfallende zusätzliche Hallenkosten/Lichtgeld sind von dem/den Schüler/-n am Unterrichtstag an die Tennisschule zu entrichten.

Einzelstunden müssen 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt. Sollte ein Spieler sein Gruppenunterricht nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde auf andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der Tennisschule. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/-in im Gruppenunterricht keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.

Durch den/die Schüler/-in verursacht ausgefallene Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die das Team der Tennisschule nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Trainingseinheiten, die auf Feiertage fallen, können entweder nach Absprache trotzdem stattfinden oder es werden Nachholtermine vereinbart. In den Ferien findet kein Training statt. Fällt ein Trainer/-in aus, wird versucht einen Ersatztrainer/-in zu stellen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallene Trainingsentgelt. Ein eventueller Anspruch auf Rückzahlung besteht erst am Ende der Saison.

 

4. Unterrichtsgebühren

Die Kursgebühren werden vor Beginn des jeweiligen Unterrichtszeitraums dem/der Vertragspartner/-in Rechnung gestellt und sind innerhalb von zwei Wochen auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Gültig sind immer die Gesamtpreise der aktuellen Preisliste. Im Gesamtpreis sind immer die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, die Trainingsbälle, eventuell anfallende Platzmieten und Trainerkosten enthalten.

Bei von der Anmeldung abweichender Gruppenwunschgröße ist eine erneute Absprache erforderlich. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl – vorausgesetzt es kam zu einer Einigung bzgl. der neuen Gruppengröße.


5. Erweiterung von Gruppen

Die Tennisschule behält sich das Recht der Flexibilität vor, sprich: bei Gruppenerweiterungen durch neue Mitglieder während der laufenden Saison, werden die bereits gezahlten Beiträge anteilig an die Gruppenmitglieder zurückerstattet.


6. Unterrichtsausschluss

Die Tennisschule behält sich vor, Unterrichtsteilnehmer/-innen nach vorheriger Abmahnung vom Unterricht auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/-in wiederholt keine Folge leisten bzw. den Unterricht stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Unterrichtsbereich verbleiben muss, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Unterrichtsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Unterrichtentgeltes.


7. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichts. Die Tennisschule kann weder vor Beginn noch nach Ende des Unterrichts irgendwelche Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, Ihr(e) Kind(er) bis zum Unterricht zu beaufsichtigen und nach dem Unterricht wieder pünktlich in Empfang zu nehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihr(e) Kind(er), dass sie den Unterrichtsbereich nicht verlassen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Unterrichtsbereich verlässt.


8. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Unterricht beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennisunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für liegengebliebene oder abhanden gekommene Gegenständen übernimmt die Tennisschule keine Haftung. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Kenntnis vom Schadenfall.


9. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns nach der Unterrichtsstunde schriftlich mitzuteilen.


10. Schlussbestimmung

Mit Teilnahme an dem Unterricht der Tennisschule, sowie mit Unterzeichnung bzw. Versendung eines Anmeldeformulars in elektronischer Form (Internet) werden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Bei der Anmeldung/Buchung per Internet muss der/die Teilnehmer/-in drei spezifische Felder zur Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Widerrufsrecht und den Datenschutzbestimmungen anklicken. Mit Abgabe dieser Bestätigungen erklärt der/die Teilnehmer/-in, dass er/sie vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Widerrufsrechts und der Datenschutzbestimmungen Kenntnis genommen hat und diese in vollem Umfang akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.



Unsere Geschäfts- und Unterrichtsbedingungen finden Sie als Anlage zu der per Mail versandten Rechnung, sowie auf https://sportision.de/club/tc-viktoria-koln

Stand: Februar 2021

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