TC MEMMINGEN Tennisbase Daniel Elsner Gbr / Tennisschule Schwarz

Tennis - Memmingen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der TennisBase Daniel Elsner GbR und Kooperationspartner Tennisschule Schwarz:

 

1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb

der TennisBase Daniel Elsner GbR und dem Kooperationspartner der Tennisschule Schwarz geschlossenen Verträge. Nebenabreden,

Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich

bestätigt werden. Der Vertrag tritt mit der Unterschrift und der Abgabe der

Anmeldung zum Training in Kraft. Die GbR ist in der Annahme einer

Trainingsanmeldung frei. Mit Buchung der Stunden werden die allgemeinen

Geschäftsbedingungen der GbR akzeptiert.

 

2. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die

TennisBase Daniel Elsner GbR und Kooperationspartner Tennisschule Schwarz teilen die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten,

insbesondere Spielstärke und Alter ein und kann bei Bedarf jederzeit die Einteilung

ändern. Dabei versuchen wir, nach Möglichkeit, auf die Wünsche unserer Kunden

Rücksicht zu nehmen.

– Die Anmeldung gilt für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und

kann nicht vorzeitig beendet werden. Bei vorzeitiger Beendigung ist der volle

Rechnungsbetrag zu entrichten bzw. werden keine Kosten zurückerstattet.

– Die Einteilung des Trainers ist der GbR vorbehalten.

– Ein Trainerwechsel bzw. Vertretungsunterricht während der Saison ist

möglich.

– Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.

– Bei unbespielbaren Plätzen während der Sommersaison findet das Training in

der Halle statt.

 

3. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des

Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine

Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb

dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem

Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder,

dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der

Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den

Trainingsbereich verlässt!

 

4. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe

auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine

Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in

einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem

Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen

Trainingsentgeltes.

 

5. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich

auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns (TennisBase Daniel Elsner GbR und dem Kooperationspartner Tennisschule Schwarz) elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt

nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3

Jahren aufzubewahren.

 

7. Trainingskosten

Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt monatlich zu zahlen.

– Monatlicher Dauerauftrag des Kunden (einmalige Rechnung der TennisBase

Daniel Elsner GbR oder dem Kooperationspartner Tennisschule Schwarz)

– Die Trainingskosten sind auch bei höherer Gewalt zu bezahlen und es obliegt

der TennisBase oder Kooperationspartner Tennisschule Schwarz ob die Kosten unter Umständen erstattet werden.

– Die Hallenkosten in der Wintersaison werden vorab für die ganze Saison in

Rechnung gestellt.

 

8. Trainingsausfall

 Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der

Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten.

Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das

Trainingsentgelt bleibt erhalten.

– Bei Gruppentraining ab 2 Personen können vom Kursteilnehmer versäumte

Stunden nicht nachgeholt werden.

– Bei Einzeltraining werden rechtzeitig abgesagte Stunden nachgeholt,

jedoch nur einmal in der Sommersaison und zweimal im Winter.

– Vom Schüler nicht wahrgenommene Trainerstunden sind gebührenpflichtig

und werden in voller Höhe berechnet, bei anfallender Hallenmiete ist diese

zu bezahlen.

– Fällt ein Schüler aufgrund einer Verletzung/Krankheit länger als 4 Wochen

hintereinander aus, so ist dies schriftlich mitzuteilen. Eine

Vertragsentbindung für die Dauer der Verletzung, ist nur in diesem Fall 4

Wochen nach dem Zeitpunkt der Mitteilung möglich.

– Von der Tennis Base abgesagte Stunden werden selbstverständlich

nachgeholt oder zurückerstattet.

– Kosten bei Nachholterminen in der Halle bei nicht Erscheinen trägt der

Schüler.

– Nachholstunden können nicht auf die nächste Saison (Winter/Sommer)

übertragen werden.

– Trainingseinheiten, die aufgrund höherer Gewalt ausfallen, werden nicht

nachgeholt.

 

9. Öffentliche Medien

Fotos, Film- und Tonaufnahmen dienen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit. Mit

Einwilligung der AGBs ist es der TennisBase Daniel Elsner GbR und dem Kooperationspartner Tennisschule Schwarz gestattet Fotos etc.

im Internet (Social Media, Flyer und Homepage des TCR, TB, TS und des TCM), der Zeitung

etc. zu Werbezwecken zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Eure TennisBase Daniel Elsner GbR und Kooperationspartner Tennisschule Schwarz

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