Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. AGB und Vertragsabschluss
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Tennisschule Tennis-Club Kempten e.V., Stadtbadstr. 11, 87439 Kempten (nachfolgend TCK-Tennisschule genannt). Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrags werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Platz- und Hallenordnung des TC Kempten e.V. anerkannt und sind damit Grundlage des Vertrages.
Der Vertrag mit der TCK-Tennisschule kommt nach schriftlicher Anmeldung incl. Unterschrift und durch die Abgabe der Anmeldung sowie durch unsere Bestätigung zustande; er gilt somit für beide Seiten als verbindlich. Die TCK-Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Platz- und Hallenordnung des TC Kempten e.V. ist für alle Trainingsteilnehmer/-innen verbindlich.
Die Internetanmeldung ist durch den/die Teilnehmer/in oder durch eine/einen Erziehungsberechtigte(n), wenn diese/r minderjährig ist, zu leisten. Das stellvertretende Elternteil wird durch die Internetanmeldung/Zustimmung der AGBs automatisch Vertragspartner der TCK-Tennisschule. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die TCK-Tennisschule schriftlich bestätigt werden.
2. Training
Das Leistungsangebot der TCK-Tennisschule beinhaltet Gruppen-, Mannschafts- und Einzeltraining, sowie Tenniscamps, Workshops u.a. Für das Tennistraining auf der Anlage des TC Kempten e.V. ist eine Mitgliedschaft verpflichtend; einzig ein Schnuppertraining kann ohne diese erfolgen. Für Camps und Workshops sind die Trainingsteilnehmer/-innen von der Pflicht einer Mitgliedschaft befreit; dann wird allerdings ein Aufpreis erhoben. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.
Berücksichtigt werden bei der Gruppeneinteilung alle gegebenen Bedingungen, wie Verfügbarkeit der Trainingsteilnehmer/-innen, Trainer/-innen und Plätze, sowie Homogenität und nach Möglichkeit auch Wunschtrainingspartner/-innen. Die Gruppeneinteilung und ggf. die Änderung der Zusammensetzung ist der TCK-Tennisschule vorbehalten. Ein Anspruch auf Wahl eines/einer bestimmten Trainers/-in besteht nicht. Trainerwechsel oder ein/e Vertretungstrainer/-in während der Saison ist möglich.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und max. 4 Teilnehmer/-innen durchgeführt.
Der Trainingszeitraum kann nicht vorzeitig gekündigt werden und bereits gezahlte Beiträge können nicht zurückerstattet werden (Ausnahme s. Ziffer 3 letzter Absatz). Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar. Bei Krankheit oder Verletzung über einen längeren Zeitraum können gemeinsam Lösungen angestrebt werden. Diese Möglichkeit entbindet den/die Trainingsteilnehmer/-innen nicht von der Zahlungspflicht des Gesamtpreises.
3. Dauer und Ausfall
Eine Trainingsstunde dauert 60 Minuten, wovon die letzten fünf Minuten Platzpflege und Gruppenwechsel beinhalten. Dauerbuchungen gelten saisonweise oder im Rahmen des erworbenen zeitlichen Umfanges.
Für die Sommersaison (1.5. bis 30.9. jeden Jahres) gilt: Im Falle der Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) wird das Training in der Tennishalle des TC Kempten e.V. durchgeführt. Eine Hallengebühr wird für diesen Fall nicht erhoben. Die Trainingsteilnehmer/-innen sorgen im Falle des Hallentrainings für sauberes Schuhwerk.
Das Training findet wöchentlich statt. Davon ausgenommen sind die Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien und Weihnachtsferien. In den Faschingsferien und in den Herbstferien findet reguläres Training statt. In den Osterferien, Pfingstferien und Sommerferien bietet die TCK-Tennisschule Trainingscamps an, für deren Teilnahme gesonderte Gebühren erhoben werden. Die Teilnahme ist fakultativ und für Mitglieder mit laufendem Trainingsvertrag vergünstigt.
Trainingseinheiten, die auf nicht bewegliche Feiertage fallen, entfallen ersatzlos. An beweglichen Feiertagen (Christi Himmelfahrt und Fronleichnam) können Trainings entweder nach Absprache stattfinden oder es werden Nachholtermine vereinbart.
Trainingsstunden, die von Seiten der TCK-Tennisschule abgesagt werden müssen, werden entweder vorgezogen oder nachgeholt (Ersatztermin/e nach Absprache). Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison (Sommer / Winter) nicht möglich ist, entfällt der Anspruch auf Trainingsgebühren. Das auf die entfallene Stunde erhobene Trainingsentgelt wird dann am Ende der jeweiligen Saison in voller Höhe zurückerstattet.
Wenn möglich, sollte eine Absage aus organisatorischen Gründen möglichst 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Von Trainingsteilnehmer/-innen abgesagte Trainingsstunden sind in voller Höhe kostenpflichtig und werden nicht erstattet. Diese abgesagten Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden.
Gebuchte Tenniscamps oder Tenniskurse können von Teilnehmer/-innen abgesagt werden. Allerdings bleibt in diesen Fällen unser Anspruch auf das Camp-/Kursentgelt erhalten. Die TCK-Tennisschule behält sich vor, Tenniscamps oder Tenniskurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. In diesen Fällen wird ein bereits erhobenes Teilnehmerentgelt zurückerstattet.
4. Trainingsgebühren
Die Trainingsgebühren werden vor Beginn des jeweiligen Saisonzeitraums (Sommer / Winter) dem/der Vertragspartner/-in Rechnung gestellt und werden jeweils zu Monatsbeginn von dem Konto des/der Vertragspartners/-in abgebucht. Hierfür erteilt der/die Vertragspartner/-in ein SEPA-Mandat. In den Trainingsgebühren sind immer die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, die Trainingsbälle und etwaiges sonstiges Trainingsequipment enthalten.
Abgerechnet wird immer nach der tatsächlichen Gruppengröße, auch wenn eine andere Gruppengröße gewünscht worden ist. Bei von der Anmeldung abweichender Gruppenwunschgröße ist eine erneute Absprache erforderlich.
Für die Wintersaison (1.10. bis 30.4. jeden Jahres) gilt: Für die Durchführung des Trainings in der Tennishalle des TCK e.V. wird eine gesonderte Hallengebühr erhoben, die dem Buchungsportal https://tennisbuchung-kempten.de/ entnommen werden kann. Die Hallengebühr errechnet sich nach Anzahl der Trainingsteilnehmer und Zahl der vereinbarten Trainingsstunden.
Gebühren für Tenniscamps und Tenniskurse werden vor Beginn dem/der Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt und von dem Konto des/der Vertragspartners/-in abgebucht. Hierfür der erteilt der/die Vertragspartner/-in ein SEPA-Mandat.
5. Trainingsausschluss
Die TCK-Tennisschule behält sich vor, Trainingsteilnehmer/-innen nach vorheriger Abmahnung vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/-in wiederholt keine Folge leisten bzw. das Training stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleiben muss, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Trainingsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Trainingsentgeltes.
6. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die TCK-Tennisschule kann weder vor Beginn noch nach Ende des Trainings irgendwelche Aufsichtspflichten übernehmen. Die Zeit einer Beaufsichtigung bis zum Trainingsbeginn und nach Beendigung der Trainings fällt in den Verantwortungsbereich der Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die TCK-Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
7. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer/-innen der TCK-Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für liegengebliebene oder abhanden gekommene Gegenständen übernimmt die TCK-Tennisschule keine Haftung. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Kenntnis des Schadenfalls.
8. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen.
9. Kündigungsfristen
Der Trainingsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien zum Ende der jeweiligen Trainingssaison mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Dabei gilt folgende Regelung:
1) Training vom 01.05.bis 30.09. eines jeden Jahres: Kündigung spätestens 31.07. zum 30.9.
2) Training vom 01.10. bis 30.04. eines jeden Jahres: Kündigung spätestens 28.02. zum 30.4.
Es gilt der Tag des Zugangs der Kündigung. Die Kündigung des Trainingsvertrages muss schriftlich an den jeweiligen Vertragspartner erfolgen. Im Falle der Kündigung des Trainingsvertrages bleibt die laufende Mitgliedschaft beim TC Kempten e.V. hiervon unberührt.
Ein zum Saisonwechsel vorgenommener Wechsel in der Art des Trainings oder die Änderung der Anzahl der wöchentlichen Trainings setzt nicht die Kündigung des Trainingsvertrages voraus.
10. Schlussbestimmung
Mit Teilnahme an dem Training der TCK-Tennisschule, sowie mit Unterzeichnung bzw. Versendung eines Anmeldeformulars werden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Bei der Anmeldung/Buchung per Internet muss der/die Teilnehmer/-in drei spezifische Felder zur Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Widerrufsrecht und den Datenschutzbestimmungen anklicken. Mit Abgabe dieser Bestätigungen erklärt der/die Teilnehmer/-in, dass er/sie vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Widerrufsrechts und der Datenschutzbestimmungen Kenntnis genommen hat und diese in vollem Umfang akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
Stand: März 2025
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