TC Hiddenhausen von 1973 e.V.

Tennis - Hiddenhausen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten

für Kunden, die Dienstleistungen und Angebote der Tennisschule Dominik Parsow

in Anspruch nehmen. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschließlich aufgrund und

unter Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder

von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Tennisschule

Dominik Parsow nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich

schriftlich zugestimmt.


2.Vertragsabschluss

Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Eingang der

Anmeldung zustande, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen seitens der Tennisschule

schriftlich widersprochen wird.


3.Training

Unser Leistungsangebot umfasst Einzel- und Gruppentraining. Hier

wird zwischen Dauertraining und einzeln gebuchten Unterrichtsstunden

unterschieden. Das Dauertraining erstreckt sich über eine Sommer- bzw.

Wintersaison, oder besteht aus einem Unterrichtsblock von mehreren

Unterrichtseinheiten. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen

zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage

besonderer Umstände, z.B. Schulklasse, Mannschaftstraining, Feriencamp o.ä. und

nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen

nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und

Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach

Möglichkeit Rücksicht zu nehmen


4.Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt

sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des

Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die

Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e)

Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich

wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den

Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge

leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den

Trainingsbereich verlässt!


5. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus

einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des

Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für

Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im

Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die

Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen)

Trainingsentgelts.


6.Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingstermine seitens der Tennisschule

nicht eingehalten werden können, wird der Unterricht innerhalb der jeweiligen

Saison nachgeholt, oder die Trainingsgebühr wird, wenn dies trotz bester

Bemühungen nicht möglich ist, zurückerstattet.

Sofern ein Trainer der Tennisschule durch Krankheit, Fortbildung

oder Urlaub nicht im Stande ist, den Unterricht zu leiten, kann ein

entsprechend qualifizierter Trainer diesen Unterricht übernehmen.

Seitens des Kunden muss einzeln gebuchter Unterricht spätestens 48

Stunden vor dem Termin abgesagt werden, anderenfalls entfällt unsere

Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt jedoch

erhalten. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung dieser ausgefallenen Stunde

besteht nicht.

Vereinbartes Dauertraining kann sowohl als Gruppenstunde, wie

auch als Einzelstunde bei Nichtteilnahme einzelner oder aller Kunden weder

anteilig noch ganz erstattet oder nachgeholt werden.

Nach Beginn eines Feriencamps, Kindergarten- oder

Schnupperkurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainerentgeltes

bei Nichtwahrnehmung der Trainingsstunden.

Wir übernehmen keine Garantie für die Bespielbarkeit der Außen-

oder Hallenplätze.

Bei Unbespielbarkeit des Platzes fällt das Training aus. Der

Anspruch auf das vereinbarte Trainingsengelt bleibt bestehen.

Sofern von uns die Anmietung eines Trainingsplatzes übernommen

wird, kommt der Vertrag über die Anmietung des Tennisplatzes in Vollmacht des

Kunden unmittelbar zwischen dem Vermieter und unserem Kunden zustande.


7.Vorzeitige Beendigung / Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nur zum Ende einer

Spielsaison möglich, eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

In den gesetzlich geregelten Fällen kann der Vertrag

außerordentlich gekündigt werden.

Daneben wird ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall

einer mehr als 3 Monate andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung

eingeräumt, die ein Fortsetzen des Sportes unmöglich macht. Dies ist durch ein

aussagekräftiges Attest nachzuweisen.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform.


8.Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training

beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


9.Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung

sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich

mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden

an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der

Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als

genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.


10.Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt für Einzelstunden,

Kindergarten- und Schnupperkurse ist jeweils mit Beendigung der ersten

Trainingseinheit fällig.

Das Trainingsentgelt eines Feriencamps ist am 1. Tag des

Campbesuchs zu zahlen.

Bei Buchung von saisonalem Dauertraining erfolgt eine

Rechnungstellung über das Trainingsentgelt und die etwaig anfallende

Platzmiete. Trainingsentgelt und Platzmiete sind nach Rechnungstellung sofort

fällig und ohne Abzug zu zahlen.


11.Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des

Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.


12.Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise

unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht

berührt.

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