TC Blau-Weiß Dresden-Blasewitz e.V.

Tennis - Dresden


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen für die Tennisschule des Vereins TC Blau-Weiß Dresden-Blasewitz e.V. (nachfolgend „Verein“) gelten für alle Trainingsangebote, Ferien-Camps, Turnierbetreuungen, Veranstaltungen etc. welche über die Reservierungsplattform „Sportision“ veröffentlicht werden. Der Verein fördert mit diesem Angebot die sportliche, tennisspezifische Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Darüber hinaus sind die jeweils gültigen Platz- und Hallenordnungen, sowie die Satzung des Vereins zu beachten.

2. Vertragsschluss

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule gebuchten Trainingsstunden. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Trainingsstunden können ausschließlich über die Reservierungsplattform „Sportision“ gebucht werden. Der Dienstleistungsvertrag kommt erst zu Stande, wenn ihre Buchung durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings angenommen wurde. Die Mitteilung erfolgt vorrangig per Nachricht an die mit der Buchung angegebene E-Mail-Adresse.

Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt.

Mit Abgabe der Buchungserklärung über die Reservierungsplattform „Sportision“ erfolgt zugleich das Einverständnis, dass die Bestätigung und die Rechnungslegung an die angegebene E-Mail-Adresse versendet wird.

Feriencamps können ausschließlich über die Reservierungsplattform „Sportision“ gebucht werden. Die Vereine sind in der Annahme der Trainings- oder Ferien-Camps-Buchung frei. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung und bei Sofortzahlung am Ende des Buchungsvorgangs mit dieser zustande. Die Zahlung der „Camp-Gebühr“ ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und spätestens bis 7 Tage nach Vertragsschluss vollständig zu zahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind die Vereine zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ggfs. erhaltene Teilzahlungen werden zurückerstattet, abzgl. einer administrativen Aufwandspauschale von 3 % des Gesamtbuchungspreises. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

Bei praktischer Notwendigkeit kann auch eine Bestätigung mit Einteilung in andere Gruppen bzw. Gruppengrößen und Trainingszeiten erfolgen, als der mit der Buchung benannten Termin oder Gruppe bzw. Gruppengröße. Hierzu erfolgt im Rahmen der Buchungsbestätigungsnachricht ein nochmaliger gesonderter Hinweis. Auf Grund der geänderten Vertragsinhalte besteht die Möglichkeit bis 3 Tage vor Trainingsbeginn eine Stornierung vorzunehmen. Anderenfalls wird die Kursgebühr trotzdem fällig.

3. Leistungsangebot

Das Leistungsangebot umfasst Einzel-, und Gruppentraining. Die angebotenen Gruppengrößen bestimmen sich anhand einer alters- und leistungsgerechten Einteilung.

4. Trainingsorganisation

Das Training wird von Tennistrainer/innen geleitet. Das Training findet von Montag bis Sonntag statt.

Die Trainingsgruppen können nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke und Alter eingeteilt sowie Änderungen an der Einteilung vorgenommen werden, falls dies nach der Einschätzung von Tennistrainer/innen nötig sein sollte. Auf die Wünsche der Schüler/innen wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen.

Bei nicht voll belegten Kursen/Gruppen kann es zu Trainingsplanveränderungen kommen, indem Gruppen zusammengeführt werden. Sollte die geplante Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils tatsächlich entstandene Teilnehmerzahl, soweit keine Gruppenänderung erfolgt und das Training nicht abgesagt wird.

Soweit eine Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 2 Personen bei der gewünschten Gruppengröße besteht oder die Abweichung zu einem Einzeltraining führt, steht beiden Vertragsparteien für diesen Fall ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu. Kommt während einer laufenden bestätigten Trainingsgruppe eine Person hinzu werden keine Ausgleichszahlungen vorgenommen. Vergrößert sich die laufende Gruppe um 2 oder mehr Personen wird eine Ausgleichzahlung vorgenommen.

Die Tennisschule ist berechtigt „Schnupperern“ die Möglichkeit anzubieten, in einer laufenden Gruppe- oder Einzeltraining kostenfrei bis zu 2 Mal teilzunehmen.

5. Bestimmungen Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt in der Regel 60, 90 oder 120 Minuten. In Einzelfällen können diese Zeiten aus Kapazitätsgründen abweichen. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die Begrüßung, Verabschiedung und die erforderliche Platzpflege.

Die Wahl des/r Trainers/in ist der Tennisschule vorbehalten.

Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden.

Mögliche Erkrankungen, Verletzungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen sowie krankheitsbedingte Symptome sind dem jeweiligen Trainer oder seiner Vertretung rechtzeitig vor Beginn der Trainingsstunde mitzuteilen. Es obliegt dem Trainer oder seiner Vertretung an Hand der Mitteilung zu entscheiden, ob eine Teilnahme am Trainingsbetrieb gestattet wird oder hierzu Bedenken bestehen. Sollte eine solche Mitteilung unterbleiben, kann dies von Seiten der Tennisschule, abgesehen vom Ausschluss des jeweiligen konkreten Trainings zu weiteren Maßnahmen führen, wie z.B. dem Ausschluss vom Trainingsbetrieb oder dem Abbruch des jeweiligen Trainings wegen einer begründeten Gesundheitsgefährdung für die weiteren Teilnehmer.

Glasflaschen, Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Tennisplatz nicht gestattet.

Den Anweisungen des/r Trainers/in ist unbedingt Folge zu leisten.

Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer/innen auszuschließen, wenn trotz Ermahnung den Anweisungen des/r Trainers/in nicht Folge leisten oder das Training stören. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

Laufzeiten:

- Sommersaison: in der Regel 15 Kalenderwochen

- Wintersaison: in der Regel 24 / 25 Kalenderwochen

6. Trainingsausfall und Abwesenheit

Bei Abwesenheit der/des Schülers/Schülerin wird um eine zeitnahe Mitteilung vorab an den/die jeweilige/n Trainer/in gebeten.

Einzelstunden müssen mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Gebühren fällig. Rechtzeitig abgesagte Einzelstunden können nach Maßgabe des bestehenden Trainingsplan und Buchungssituation nachgeholt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung.

Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, bleibt bestehen.

Bei längeren Krankheiten/Verletzungen der/des Schülers/Schülerin muss die Tennisschule unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Bei zusätzlichem Vorliegen eines ärztlichen Attestes und vier in Folge versäumter Stunden, werden die fünfte und die Folgestunden erstattet. Soweit Schüler/Schülerinnen mit Erkrankungen, Verletzungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen sowie krankheitsbedingten Symptomen die Trainingsstunden aufsuchen und von der Teilnahme deswegen ausgeschlossen werden, besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Kursgebühren, dies gilt insbesondere auch dann wenn deswegen ein Ausschluss vom Trainingsbetrieb erfolgt.

Sollte ein/e Schüler/in sein/ihr Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit der Übertragung der Trainingsstunde an eine andere Person (Ersatzspieler/innen), allerdings nur nach vorheriger Absprache. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht.

Fällt das Training wegen Abwesenheit des/r Trainers/in oder aus anderen Gründen, die der Verein oder die Tennisschule zu vertreten haben, so werden Nachholtermine angeboten. Hierzu können zusätzliche Trainingseinheiten angesetzt oder Schüler/innen zu anderen Gruppen zusammengefasst werden. Ein Anspruch der/des Schülers/Schülerin auf den gleichen Trainier im Nachholtermin besteht nicht. Sollte ein solcher Nachholungstermin nicht angeboten werden können, erfolgt eine Erstattung bereits geleisteter Entgelte.

Der Rücktritt von einem Ferien-Camp muss schriftlich oder in Textform per Email (tennisschule@bwdresden.de) an den Verein erfolgen.

Im Falle des Rücktritts werden die Gebühren für die Feriencamps unter folgenden Bedingungen erstattet (Eingang der Rücktrittserklärung maßgebend!):

- bis 30 Tage vor Campbeginn 100 % abzgl. Transaktionsgebühren

- bis 8 Tage vor Campbeginn 50 % abzgl. Transaktionsgebühren

- bei einem Rücktritt innerhalb der letzten Woche vor Campbeginn sind wir grds. nicht verpflichtet, die Camp-Gebühren zurück zu erstatten

- bei Krankheit gilt: Eine Rückerstattung von 100 % der Camp-Gebühren (jedoch abzgl. Transaktionsgebühren) erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests, wonach der Gesundheitsstatus des Teilnehmers einer Teilnahme am Camp entgegensteht.

Fallen das Training oder die Feriencamps wegen höherer Gewalt (Wetter, technische Störungen, Vereinsschließung, Pandemie etc.) aus, so besteht kein Recht auf Nachholung und Erstattung.

7. Aufsicht von Kinder

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.

8. Haftung

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Die Tennisschule / der Verein haftet nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung.

Im Fall der Teilnahme am Trainingsbetrieb mit Erkrankungen, Verletzungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen geschieht dies ausschließlich in Verantwortung der eigenen Person oder der Eltern bei Minderjährigen und führt zu keiner Haftung der Tennisschule / des Vereins, insbesondere bei Folgeverletzungen.

Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet.

Die Schüler/innen sind durch die Tennisschule / den Verein nicht gegen Unfallschäden auf den Unterrichtsplätzen oder auf dem Schulweg versichert.

9. Kündigung / Anpassung

Es bedarf keiner Kündigung für das Training.

Der Trainingsvertrag gilt entsprechend der erfolgten und bestätigten Buchung nach den Aufforderungsangeboten des Vereins bei der Buchungsplattform „Sportision“ für die laufende Saison und enden automatisch mit deren Erfüllung. Eine vorzeitige Kündigung des Trainings ist nicht möglich.

Zur nächsten Saison bedarf es einer erneuten Anmeldung/Buchung zum Training.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist bei Umzug o.ä. ausgeschlossen.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Verein den Trainingsvertrag fristlos kündigen. Hiervon unberührt ist die Mitgliedschaft im Verein. Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist gesondert mit dem Verein zu behandeln und richtet sich nach der aktuellen Vereinssatzung.

10. Entgelte und Gebühren

Gültigkeit haben immer die aktuellen Preislisten, welche über die Plattform „Sportision“ bekannt gemacht wurden und auf deren Grundlage die Buchungen über diese Plattform erfolgen. Die Preise gelten entsprechend der Ausschreibung für die jeweilige benannte Saison.

Die Trainingsgebühren sind auf Rechnungsstellung zu entrichten. Die Höhe der Gebühren erfolgt nach den aktuellen Preislisten entsprechend der bestätigten Trainingstermine und Gruppengröße. Ein gebuchtes oder angefangenes und nicht vollständig absolviertes oder nicht beendetes Training / Camp kann nicht zurückerstattet werden.

Zur Zahlung der Trainingsgebühren ist der/die Schüler/in (Vertragspartner), bei minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.

Die Kosten für ungerechtfertigte Buchungsstornierungen gehen zu Lasten des Verursachers.

Sollte nach schriftlicher Aufforderung keine Zahlung erfolgt sein, so ist die Tennisschule / der Verein berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und diese nicht mehr fortzuführen, beim Gruppentraining einzelne Schüler/innen nicht am Training teilnehmen zu lassen.

Im Falle von Zahlungsverspätung werden Mahngebühren ab der ersten Mahnung von 5,00 € erhoben.

Erstattungsansprüche aus einer Saison hat der/die Schüler/in oder bei minderjährigen deren Erziehungsberechtigte bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende der jeweiligen Saison in Textform gegenüber

TC Blau-Weiß Dresden-Blasewitz e.V.

Vogesenweg 10

01309 Dresden

Telefon: +49 351 31878-0

Telefax:+ 49 351 31878-25

E-Mail: tennisschule@bwdresden.de

geltend zu machen. Anderenfalls verfallen Sie.

11. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen mit dem 15.04.2021 ihre Gültigkeit.

Der Verein ist berechtigt, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen oder technische Rahmenbedingungen, als auch beim Auseinanderfallen von Leistung und Gegenleistung erforderlich sein sollte. Über die Änderungen werden die Trainingsteilnehmer unter Mitteilung des Inhaltes der Änderung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Trainingsteilnehmer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in Textform widersprochen hat.



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