Datenschutzerklärung (nach Art.4 Nr.18 DS-GVO und BDSG)
(1) Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf.
Diese Informationen werden in dem EDV-System des IT-Verantwortlichen gespeichert. Jedem
Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden
durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von der Kenntnisnahme Dritter geschützt,
sonstige Informationen und Informationen für Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur
verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und
Faxnummern oder E-Mail-Adressen einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die
betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
(2) Als Mitglied des BTV (Bayerischer Tennis-Verband e.V., Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München) und BLSV
(Bayerischer Landes-Sportverband e.V., Postfach 500120, 80971 München) ist der Verein verpflichtet, seine
Mitglieder an die Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Alter und Vereinsmitgliedsnummer
(sonstige Daten); bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige
Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen
von Ligaspielen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse (Medenrunde) und besondere Ereignisse
(Spielabsagen usw.) an den Verband.
(3) Pressearbeit: Der Verein informiert die Tagespresse über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse.
Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne
Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle
des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.
Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
Der Verein benachrichtigt den BTV und den BLSV von dem Widerspruch des Mitglieds.
(4) Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder: Der Vorstand macht besondere Ereignisse des
Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Turnieren sowie Feierlichkeiten am
schwarzen Brett des Vereins, in der Vereinszeitung oder im Internet bekannt. Dabei können
personenbezogene Mitgliedsdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber
dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in
Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus
Ligaspielen und Vereinsturnierergebnissen.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im
Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Machen die
Mitglieder geltend, dass sie die Mitgliederliste zur Wahrnehmung ihrer satzungsmäßigen Rechte benötigen,
händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu
anderen Zwecken verwendet werden.
(5) Beim Austritt aus dem Verein werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitgliedes aus der Mitgliederliste
gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden
gemäß der steuergesetzlichen Bestimmung bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts
durch den Vorstand aufbewahrt.
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