Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vision Tennis Academy
1. Trainingsangebote und Vereinsmitgliedschaft
Für das Tennistraining auf den Anlagen des jeweiligen Tennisclubs, ist eine Mitgliedschaft
verpflichtend. Das Angebot der Vision Tennis Academy umfasst dabei Einzel-, Gruppen- und
Mannschafts-Training sowie Tennis- und Ferien-Camps.
2. Vertragsschluss
2.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen den Trainingsteilnehmern und der
Vision Tennis Academy (im Folgenden auch „VTA“) geschlossenen Verträge. Der Vertrag mit
der VTA kommt nach Anmeldung über die Internetplattform zustande; er gilt somit für beide
Seiten als verbindlich. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie
durch die VTA schriftlich bestätigt werden. Die VTA ist in der Annahme einer
Trainingsanmeldung frei. Die Anmeldung zur Teilnahme am Training bei der VTA ist jederzeit
möglich.
Der Hauptkontakt zur VTA findet vornehmlich über elektronische Medien statt. Informationen
zu den Kontaktdetails befinden sich auf der Webseite „www.vision-tennis.de“. Weitere Fragen
können gerne an folgende Daten gerichtet werden:
Vision Tennis Academy
Elvekumer Weg 19
41542 Dormagen
E-Mail: info@vision-tennis.de
2.2. Im Übrigen gelten die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen und die Spiel- und
Platzordnung des jeweiligen Tennisvereins.
2.3. Für das Leistungsangebot der VTA gelten die nachstehenden Bedingungen im Zusammenhang
für alle abgeschlossenen Verträge mit der VTA. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen
sind nur gültig, wenn sie durch die VTA schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der VTA
kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für
den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Die VTA ist in der Annahme einer Trainings-
Anmeldung frei.3. Anmeldung und Einteilung der Trainingsgruppen
3.1. Training kann mehrmals pro Woche gebucht werden (pro Einheit 60 Minuten). Nach
verbindlicher Anmeldung wird die Einteilung des Trainings vorgenommen.
3.2. Teilnehmerwünsche werden nach Möglichkeit mitberücksichtigt. Einwände können nur
schriftlich innerhalb einer Woche berücksichtigt werden. Rücktritt vom gebuchten Kurs ist
nicht möglich.
3.3. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen in der Regel mit Gruppen zwischen 2 und 4
Teilnehmern durchgeführt. Die VTA kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten,
insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen jederzeit ändern. Dabei wird versucht, auf
die Kundenwünsche nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
4. Trainingsleitung – und durchführung
Um eine hohe Trainingsqualität gewährleisten zu können, wird das Training ausschließlich von
lizensierten Tennistrainern angeleitet. Wir bitten die Eltern, sich während der Trainingszeit
außerhalb des Platzes / der Halle aufzuhalten, um das Training nicht zu stören.
5. Ausfall von Trainingsstunden
5.1. Nicht wahrgenommene Trainingsstunden eines Teilnehmers können nicht erstattet oder
nachgeholt werden. An den gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Fällt das Training
durch höhere Gewalt aus, wird das Training an einem durch den Trainer einmalig
vorgegebenen Termin nachgeholt; ebenso, wenn wegen Verhinderung des Trainers eine
Stunde ausfallen muss. Nachholtermine können aus organisatorischen Gründen auch in den
Ferien, an Feiertagen oder Wochenenden durchgeführt werden. Bei nicht Teilnahme am
vorgegebenen Nachholtermin, findet keine Erstattung statt.
5.2. Im Krankheitsfall des Trainers wird versucht ein Ersatztrainer zu stellen. Gelingt dies nicht,
werden die Stunden nachgeholt.
5.3. Bei dauerhaftem Ausfall des Teilnehmers (bspw. durch Erkrankung, Verletzung, Umzug,
Jobwechsel, Änderung von Schul- oder Arbeitszeiten, Auslandssemester / Auslandsschuljahr)
bemüht sich dieser um einen gleichwertigen Ersatzspieler. Steht dieser nicht zur Verfügung
muss das Entgelt gezahlt werden. Eine vorzeitige Kündigung des Trainingsvertrages ist
ausgeschlossen.
5.4. Trainingsstunden, die wetterbedingt unterbrochen oder abgesagt werden müssen, liegen nicht
in der Verantwortung der VTA. Eine Rückerstattung/Gutschrift der Kursgebühr ist daher
ausgeschlossen. Die VTA behält sich vor bei Unbespielbarkeit der Plätze für alle betroffenen6. Teilnehmer Athletik-, Taktik- oder Theorietraining durchzuführen. Aus Kulanz kann das Training
- in Absprache mit dem jeweiligen Verein - in die Halle (sofern vorhanden) verlegt werden.
Mögliche, dafür anfallende Hallenkosten können extra berechnet werden.
Haftung bei Sach- und Körperschäden
6.1. Die VTA haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für
Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem
Rechtsgrund - bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
6.2. Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 5.1 gilt nicht,
a) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“
sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Teilnehmer vertrauen darf;
c) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
d) im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
e) soweit die VTA die Garantie für die Beschaffenheit der Leistung oder das Vorhandensein
eines Leistungserfolges übernommen hat;
f) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden
Haftungstatbeständen.
6.3. Im Falle, dass der VTA oder einem Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und
kein Fall vorstehender Ziff. 5.2, dort c), e) und f), vorliegt, haftet die VTA auch bei der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren
Schaden.
6.4. Die Trainer:innen der VTA übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und
Körperschäden, es sei denn, es liegt ein Fall der Ziffer 5.2 a-f vor. Die VTA übernimmt keine
Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen
Gegenständen, sowie für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Sachen, es sein
denn, es liegt ein Fall der Ziffer 5.2 a-f vor.
6.5. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle sollte
vor Anmeldung ein Arzt konsultiert werden.7. Aufsichtspflicht und Ausschluss vom Training
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die
Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor
und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der VTA wird außerhalb des
Trainings keine Haftung übernommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder,
dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu
leisten haben. Die VTA übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. Die
VTA behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz
mehrfacher Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.
In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungs-
berechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren
Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen)
Trainingsentgelts.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung erfolgen durch die VTA. Das Training wird zu Beginn
der Saison – im Voraus – abgerechnet. Die Kursgebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14
Tagen ohne Abzug zu entrichten. Zahlungen werden nur durch Sepa Lastschrift auf das in der
Rechnung ausgewiesene Konto erfolgen. Rücklastschriften wegen nicht ausreichender
Kontodeckung und entsprechendem Zahlungsverzug führen zu kostenpflichtigen Mahnungen.
9. Datenschutz
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung
elektronisch gespeichert werden und mit dem entsprechenden Tennisverein abgeglichen und
ausgetauscht werden dürfen. Die Daten dürfen von der VTA u.a. zum Zwecke des
Informationsaustauschs sowie zur Rechnungsstellung genutzt werden (auch telefonisch oder per
Mail). Nach Beendigung des Trainingszeitraums sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei
Jahren aufzubewahren10. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vision Tennis Academy, Elvekumer Weg 19
41542 Dormagen, info@vision-tennis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige
Erklärung elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so
werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)
An
Vision Tennis Academy
Elvekumer Weg 19
41542 Dormagen
Mail: info@vision-tennis.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden
Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
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