TC Bayer Dormagen

Tennis - Dormagen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs Vision-Tennis.pdf

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vision Tennis Academy

1. Trainingsangebote und Vereinsmitgliedschaft

Für das Tennistraining auf den Anlagen des jeweiligen Tennisclubs, ist eine Mitgliedschaft

verpflichtend. Das Angebot der Vision Tennis Academy umfasst dabei Einzel-, Gruppen- und

Mannschafts-Training sowie Tennis- und Ferien-Camps.

2. Vertragsschluss

2.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen den Trainingsteilnehmern und der

Vision Tennis Academy (im Folgenden auch „VTA“) geschlossenen Verträge. Der Vertrag mit

der VTA kommt nach Anmeldung über die Internetplattform zustande; er gilt somit für beide

Seiten als verbindlich. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie

durch die VTA schriftlich bestätigt werden. Die VTA ist in der Annahme einer

Trainingsanmeldung frei. Die Anmeldung zur Teilnahme am Training bei der VTA ist jederzeit

möglich.

Der Hauptkontakt zur VTA findet vornehmlich über elektronische Medien statt. Informationen

zu den Kontaktdetails befinden sich auf der Webseite „www.vision-tennis.de“. Weitere Fragen

können gerne an folgende Daten gerichtet werden:

Vision Tennis Academy

Elvekumer Weg 19

41542 Dormagen

E-Mail: info@vision-tennis.de

2.2. Im Übrigen gelten die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen und die Spiel- und

Platzordnung des jeweiligen Tennisvereins.

2.3. Für das Leistungsangebot der VTA gelten die nachstehenden Bedingungen im Zusammenhang

für alle abgeschlossenen Verträge mit der VTA. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen

sind nur gültig, wenn sie durch die VTA schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der VTA

kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für

den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Die VTA ist in der Annahme einer Trainings-

Anmeldung frei.3. Anmeldung und Einteilung der Trainingsgruppen

3.1. Training kann mehrmals pro Woche gebucht werden (pro Einheit 60 Minuten). Nach

verbindlicher Anmeldung wird die Einteilung des Trainings vorgenommen.

3.2. Teilnehmerwünsche werden nach Möglichkeit mitberücksichtigt. Einwände können nur

schriftlich innerhalb einer Woche berücksichtigt werden. Rücktritt vom gebuchten Kurs ist

nicht möglich.

3.3. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen in der Regel mit Gruppen zwischen 2 und 4

Teilnehmern durchgeführt. Die VTA kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten,

insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen jederzeit ändern. Dabei wird versucht, auf

die Kundenwünsche nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

4. Trainingsleitung – und durchführung

Um eine hohe Trainingsqualität gewährleisten zu können, wird das Training ausschließlich von

lizensierten Tennistrainern angeleitet. Wir bitten die Eltern, sich während der Trainingszeit

außerhalb des Platzes / der Halle aufzuhalten, um das Training nicht zu stören.

5. Ausfall von Trainingsstunden

5.1. Nicht wahrgenommene Trainingsstunden eines Teilnehmers können nicht erstattet oder

nachgeholt werden. An den gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Fällt das Training

durch höhere Gewalt aus, wird das Training an einem durch den Trainer einmalig

vorgegebenen Termin nachgeholt; ebenso, wenn wegen Verhinderung des Trainers eine

Stunde ausfallen muss. Nachholtermine können aus organisatorischen Gründen auch in den

Ferien, an Feiertagen oder Wochenenden durchgeführt werden. Bei nicht Teilnahme am

vorgegebenen Nachholtermin, findet keine Erstattung statt.

5.2. Im Krankheitsfall des Trainers wird versucht ein Ersatztrainer zu stellen. Gelingt dies nicht,

werden die Stunden nachgeholt.

5.3. Bei dauerhaftem Ausfall des Teilnehmers (bspw. durch Erkrankung, Verletzung, Umzug,

Jobwechsel, Änderung von Schul- oder Arbeitszeiten, Auslandssemester / Auslandsschuljahr)

bemüht sich dieser um einen gleichwertigen Ersatzspieler. Steht dieser nicht zur Verfügung

muss das Entgelt gezahlt werden. Eine vorzeitige Kündigung des Trainingsvertrages ist

ausgeschlossen.

5.4. Trainingsstunden, die wetterbedingt unterbrochen oder abgesagt werden müssen, liegen nicht

in der Verantwortung der VTA. Eine Rückerstattung/Gutschrift der Kursgebühr ist daher

ausgeschlossen. Die VTA behält sich vor bei Unbespielbarkeit der Plätze für alle betroffenen6. Teilnehmer Athletik-, Taktik- oder Theorietraining durchzuführen. Aus Kulanz kann das Training

- in Absprache mit dem jeweiligen Verein - in die Halle (sofern vorhanden) verlegt werden.

Mögliche, dafür anfallende Hallenkosten können extra berechnet werden.

Haftung bei Sach- und Körperschäden

6.1. Die VTA haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für

Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem

Rechtsgrund - bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

6.2. Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 5.1 gilt nicht,

a) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob

fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;

b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“

sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Teilnehmer vertrauen darf;

c) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

d) im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;

e) soweit die VTA die Garantie für die Beschaffenheit der Leistung oder das Vorhandensein

eines Leistungserfolges übernommen hat;

f) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden

Haftungstatbeständen.

6.3. Im Falle, dass der VTA oder einem Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und

kein Fall vorstehender Ziff. 5.2, dort c), e) und f), vorliegt, haftet die VTA auch bei der

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren

Schaden.

6.4. Die Trainer:innen der VTA übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und

Körperschäden, es sei denn, es liegt ein Fall der Ziffer 5.2 a-f vor. Die VTA übernimmt keine

Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen

Gegenständen, sowie für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Sachen, es sein

denn, es liegt ein Fall der Ziffer 5.2 a-f vor.

6.5. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle sollte

vor Anmeldung ein Arzt konsultiert werden.7. Aufsichtspflicht und Ausschluss vom Training

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die

Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor

und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der VTA wird außerhalb des

Trainings keine Haftung übernommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder,

dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu

leisten haben. Die VTA übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. Die

VTA behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz

mehrfacher Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.

In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungs-

berechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren

Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen)

Trainingsentgelts.

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung erfolgen durch die VTA. Das Training wird zu Beginn

der Saison – im Voraus – abgerechnet. Die Kursgebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14

Tagen ohne Abzug zu entrichten. Zahlungen werden nur durch Sepa Lastschrift auf das in der

Rechnung ausgewiesene Konto erfolgen. Rücklastschriften wegen nicht ausreichender

Kontodeckung und entsprechendem Zahlungsverzug führen zu kostenpflichtigen Mahnungen.

9. Datenschutz

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung

elektronisch gespeichert werden und mit dem entsprechenden Tennisverein abgeglichen und

ausgetauscht werden dürfen. Die Daten dürfen von der VTA u.a. zum Zwecke des

Informationsaustauschs sowie zur Rechnungsstellung genutzt werden (auch telefonisch oder per

Mail). Nach Beendigung des Trainingszeitraums sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei

Jahren aufzubewahren10. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vision Tennis Academy, Elvekumer Weg 19

41542 Dormagen, info@vision-tennis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post

versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,

informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht

vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige

Erklärung elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so

werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen

Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des

Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten

haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus

ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste

Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag

zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben

Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie

uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits

erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen

Dienstleistungen entspricht.Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie

es zurück.)

An

Vision Tennis Academy

Elvekumer Weg 19

41542 Dormagen

Mail: info@vision-tennis.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden

Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

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