TC 1899 e.V. Blau-Weiss

Tennis - Berlin
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit einer Trainings- bzw. Veranstaltungsanmeldung mit dem TC 1899 e.V. Blau-Weiss (im Weiteren „Club“) geschlossenen Vereinbarungen. Der Vertrag mit dem Club kommt mit Unterschrift in der Anmeldung zustande. Der Club ist in der Annahme einer Anmeldung frei. Ort der Leistungserfüllung durch den Club sind alle durch den Club genutzten Plätze/kooperierenden Tennisanlagen, -vereine im Ortsgebiet Berlin. Preisanpassungen für die gebuchten Trainingspakete kann der Club jederzeit vornehmen. Die Mitglieder haben zum Zeitpunkt der Preisänderung ein außerordentliches Kündigungsrecht.

(2) Unser Trainingsangebot umfasst die Trainingsangebote „Zwergenbande", „Kids Club“, „Club“, „Team/Tour“ und „Youngstars“ sowie weitere Trainingsangebote, Veranstaltungen oder Camps. Das Training wird sowohl als OnCourt-, als auch als OffCourttraining durchgeführt. Die jeweiligen Gruppenstärken richten sich nach der jeweiligen Anmeldung. Der Club kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir stets, auf die Wünsche unserer Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Der Club ist berechtigt, die Trainingsvereinbarungen jederzeit einseitig aufzulösen, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist (es kommt z.B. keine Gruppe zustande). Bei den Trainingsanmeldungen in der/im „Zwergenbande", „Kids Club“, „Club“, „Team/Tour“ und „Youngstars“ sind in den Fixpreisen folgende trainingsfreie Zeiten enthalten (Termine entsprechen den Ferien der staatliche Schulen in Berlin): 6 Wochen Sommerferien, 1 Woche Hallenaufbau, 2 Woche Herbstferien, 2 Wochen Weihnachtsferien, 1 Woche Februarferien, 2 Wochen Osterferien sowie die gesetzlichen Feiertage: Internationaler Frauentag (8.3.), Tag der Arbeit (1.5.), Tag der Befreiung (8.5.2020), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit (3.10.).

(3) Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

(4) Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören (Ausschluss aus disziplinarischen Gründen). Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss bis es abgeholt wird. In wiederholten Fällen des disziplinarischen Ausschlusses behält sich der Club das Recht vor, den Trainingsteilnehmer für einen befristeten Zeitraum vom Training auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses vom Training aus genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des (anteiligen) Trainingsentgeltes. Der Club ist berechtigt, die Trainingsvereinbarungen jederzeit einseitig aufzulösen, wenn dies aus disziplinarischen Gründen notwendig ist.

(5) Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Trainingsgebühren bei individuellen Fehlterminen aufgrund von Krankheit o.ä.. Im Falle der Unbespielbarkeit des Platzes besteht kein Anspruch auf Training. Der Club versucht aber, anstelle des OnCourttrainings das Training als OffCourttraining außerhalb des Tennisplatzes durchzuführen und/oder freie Hallenkapazitäten für das Training zu nutzen. Bei diesen alternativen Trainingseinheiten besteht kein Anspruch auf Einhaltung der Gruppenstärke.

(6) Das Kind ist durch seine Clubmitgliedschaft während der Übungseinheiten Unfall- und haftpflichtversichert im Rahmen der Vereinbarung mit dem Landesportbund Berlin. Haftung für selbstverschuldete Unfälle und Schäden, sowie Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen wird vom Club nicht übernommen.

(7) Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils vor Beginn der Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks, bei Veranstaltungen / Camps vor Beginn dieser und in den Trainingsangeboten „Zwergenbande", „Kids Club“, „Club“, „Team/Tour“ und „Youngstars“ jeweils am Beginn der Saison fällig. Der Betrag wird durch den Club frühestens 2 Wochen nach Trainingsstart dem Mitglied in Rechnung gestellt. Dieser ist innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Nach den ersten beiden Trainingswochen gilt die zu dem Zeitpunkt aktuelle Trainingseinteilung als endgültig. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt vom Training nicht mehr möglich.

(8) Die persönlichen Daten unserer Mitglieder werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

(9) Das Mitglied erklärt sich mit der Herstellung von Bildnissen seiner Person, insbesondere Bild- und Videoaufnahmen durch den Club oder von ihm beauftragten Dritten einverstanden. Das Einverständnis bezieht sich auf sämtliche Veranstaltungen des Clubs (Training, Camps, Veranstaltungen jeglicher Art) und erstreckt sich auf die Abbildung und Vervielfältigung der Bildnisse in allen Medien des Clubs (Homepage, Aushänge, Flyer usw.). (10) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.  

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