AGBs
Stand 01. März 2024
I. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der T3.Coaching („Tennisschule“) / Trainerteam („Trainer“) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Vertrag tritt mit der Unterschrift und der Abgabe der Anmeldung in Kraft. Das Trainerteam ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Mit Abgabe der schriftlichen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der T3.coaching angenommen.
II. Trainingszeiten und Ort
1. Das Training findet auf den bei der Buchung angegeben Anlagen statt. T3.coaching behält sich jedoch das Recht vor, bei Bedarf das gebuchte Training in Hallen oder auf andere Tennisanlagen zu verlegen
2. Die ausgewählte Trainingszeit kann nur verbindlich vereinbart werden, wenn genügend
andere Tennisschüler („Schüler“) sich für die gleiche Trainingszeit anmelden. Ansonsten wird die Tennisschule den Kunden um eine andere Auswahl der Trainingszeit bitten. Falls der Kunde und die Tennisschule keine für beide Seiten geeignete Trainingszeit wählen können, dann kommt kein Vertrag zustande.
3. In den Ferien gemäß der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen festgelegten Zeiträume, gelten Abweichungen zu dem Trainingszeiten. In den Oster- und Herbstferien, findet kein regelmäßiges Training statt. In diesem Zeitraum werden jedoch weitere Events und Camps über die Plattform der Sportision GmbH („Sportision“) https://www.sportision.de/search/t3.coaching angeboten. In den Weihnachtsferien findet vom 23.12. bis zum 01.01.kein Unterricht statt. In den Sommerferien findet das regelmäßige Training in der ersten und sechsten Ferienwoche regulär statt. Weiteres Training kann in Ferienzeiten bzw. Feiertagen nach Absprache mit dem Cheftrainer angefragt werden und über unseren Plattform Partner Sportision unter https://www.sportision.de/search/t3.coaching gebucht werden. Es gelten zusätzlich die AGB und die Datenschutzrichtlinien sowie die die gesetzlichen Pflichten und Rechte der Plattform Sportision einsehbar auf eben dieser. An den nicht genannten gesetzlichen Feiertagen findet der reguläre Unterricht zu den gebuchten Zeiten statt.
III. Aufsichtspflicht bei minderjährigen Tennisschülern
Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer übernehmen keinerlei Haftung bei Sach- und Körperschäden, sowie für den Ersatz liegen gebliebener o. abhanden gekommener Gegenstände. Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Wir können keine Haftung übernehmen, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
IV. Ausschluss vom Training
Die Tennisschule behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe
auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers wiederholt keine
Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen
Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die
Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines Trainingsentgelts. Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training wieder abzuholen.
V. Ausgefallene Stunden und Regengarantie
Trainingseinheiten, die durch Verschulden der Tennisschule ausfallen, werden nachgeholt.
Trainingseinheiten, die der Tennisschüler nicht in Anspruch nimmt, werden in vollem Umfang
vom Kunden bezahlt.
Bei absehbarer Wettervorhersage (starker Regen, Hagel) kann der gesamte Trainingstag in die
Tennishalle verlegt werden. Dafür fallen zusätzliche Kosten an. Die Verlegung des Trainingsortes auf Grund der wetterbedingten Unbespielbarkeit der Plätze liegt im Ermessen der Tennisschule und wird bis ca. 12 Uhr am Trainingstag bekannt gegeben. Sollte dennoch eine Trainingseinheit/-stunde aufgrund eines unbespielbaren Platzes ausfallen, wird ein Nachholtermin von der Tennisschule angeboten. Die Stunde wird in jedem Fall abgerechnet, auch wenn der Nachholtermin vom Schüler nicht wahrgenommen werden kann.
Sofern der Kunde im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine aufgrund von gesundheitlichen Themen nicht einhalten kann, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens 48 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Einzeltrainings, die der Kunde rechtzeitig absagt, werden nachgeholt, sofern die Trainingskontingente vorhanden sind. Der Anspruch des Kunden, das von ihm abgesagte Training nachzuholen, erlischt am Ende des nächsten Saisonzeitraums (z.B. Ende der nächsten Wintersaison, wenn Training im Sommer ausgefallen ist). Bei Training, das der Kunde in der Sommersaison abgesagt hat und in der Wintersaison nachholen möchte, muss der Kunde anfallende Hallenkosten übernehmen. Es gelten die Saisonzeiträume unter VII dieses Vertrages.
VI. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Gruppen- und Einzeltraining. Das Gruppentraining wird in Gruppen ab 2-4 Spielern durchgeführt. Das Trainerteam teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein und kann bei Bedarf jederzeit die Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Die Anmeldung gilt für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig abgebrochen werden. Bei vorzeitiger Beendigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten bzw. werden keine Kosten zurückerstattet. Ein Trainerwechsel bzw. Vertretungsunterricht während der Saison ist möglich. Ab Mai wird der Plan an den Außenbetrieb angepasst. Unser weiteres und aktuelles Trainingsangebot ist auf Sportision https://www.sportision.de/search/t3.coaching einsehbar.
VII. Platzregeln
Sowohl für die Hallen- als auch für die Freiplätze sind Joggingschuhe (Schuhe mit groben Profil) nicht erlaubt. Dazu ist geeignete Sportkleidung zu tragen. Als Hallengetränke sind lediglich Wasser und farblose Mineralgetränke zulässig. Es gelten für die Nutzung der Hallen gegeben falls weitere durch den Hallenbetreiber festgelegte Regeln. Diesen muss unbedingt Folge geleistet werden. Der Schüler oder sein Erziehungsberechtigter hat sich im Vorfeld des Trainings selbstständig über diese zu informieren.
Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Benutzung des Geländes außerhalb der Tennishalle und dessen Gerätschaften übernimmt die Tennisschule bzw. der Trainer keine Haftung.
VII. Rücktritt vom Vertrag
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, kann die Tennisschule einseitig 48 Stunden vor Beginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. In dem Fall wird die Tennisschule eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurückerstatten.
IX. Laufzeit und Kündigungsfrist
Bei Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer für die bevorstehende oder schon angebrochene Saison zu buchen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Saison (Sommersaison: 1.05. bis 30.09. eines Jahres / Wintersaison: 01.10. bis 30.04. eines Jahres). Bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Saison. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Vereinsmitgliedschaft muss separat schriftlich über den Hauptverein gekündigt werden.
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