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SLTA - Sascha Lehmann

Tennis - Schwalbach am Taunus
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Laufzeit: Der Vertag zwischen der SLTA - Sascha Lehmann und dem Trainingsteilnehmer (bzw., Erziehungsberechtigten) gilt für eine Sommer- Saison bzw., eine Wintersaison. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die SLTA schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag tritt mit der der Onlineanmeldung in Kraft. Die SLTA ist in der Annahme einer Trainings anmeldung frei. Die Zuteilung der Trainer und der Gruppengröße ist der SLTA und den freischaffenden Trainern vorbehalten. Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch die SLTA und den freischaffenden Trainern. Die Buchung der Gruppengröße ist lediglich eine Wunschangabe, und keine Garantie dafür, dass das Training in der gewünschten Gruppengröße durchgeführt werden kann. Bitte tragen Sie alle, für Sie infrage kommenden, Gruppengrößen ein. Auch eine Bestätigung der Trainingsgruppe seitens der SLTA (E-Mail durch Sportision/SLTA) kann (ausschließlich) durch die SLTA geändert werden. Bei Absendung der Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen der anmeldenden Person (bzw. deren Erziehungsberechtigte) und der SLTA zustande. Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

2. Preise: Alle Preise sind inklusive Trainings / Verwaltungskosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3. Halle: Die Hallenkosten werden separat in der Rechnung aufgeführt und enthalten auch die gesetzliche Mehrwertsteuer.


4. Aufsicht bei Kindern: Die Aufsichtspflicht, der SLTA bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die SLTA kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Trainingsteilnehmer sind, seitens der Eltern, darüber zu informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer zu folgen. Die SLTA über nimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.


5. Ausschluss vom Training: Die SLTA behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer vom Training auszuschließen, wenn diese den Anweisungen der Trainer keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in diesem Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis das Kind abgeholt wird. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Trainingskosten!


6. Ausgefallene Stunden: Vom Trainingsteilnehmer abgesagte Stunden werden nicht nachgeholt oder erstattet. Fällt ein Training auf Grund der Absage seitens der SLTA aus, wird die Stunde nachgeholt. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die die SLTA nicht zu verantworten hat (zum Beispiel Unbespielbarkeit der Plätze drinnen wie draußen), bleibt der Anspruch auf das Trainingsentgelt bestehen. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung, Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der SLTA, dass die ausgefallenen Stunden nachgeholt werden. Bei Regen stellt die SLTA ein Athletiktraining zur Verfügung. Einzeltraining wird nach dem 3. mal Regen nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfallt die Leistungsverpflichtung der SLTA. Training das aufgrund von höherer Gewalt nicht stattfinden kann wird durch die SLTA nicht nachgeholt oder rückvergütet. Ausschließlich Training das durch Verschulden der SLTA nicht stattfinden kann wird durch die SLTA nachgeholt oder rückvergütet.


7. Covid 19: Sollte die Sportstätte aufgrund von Maßnahmen seitens der Regierung geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr seitens der SLTA.


8. Zahlung: An die von Ihnen hinterlegte E-Mail Adresse in der Trainingsanmeldung, wird auch die Rechnung versendet. Die Rechnungen für das Training werden nach Trainingsbeginn automatisch von Sportision per Mail verschickt. Die Trainingskosten sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Geschieht dies nicht, wird die SLTA weitere Schritte einleiten. Die aktuelle Preisliste ist ausschlaggebend.


9. Datenschutz: Der Kunde erklärt Sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten dürfen von der SLTA genutzt werden, um z.B. Rechnungen zu schreiben und zu verschicken, oder um die Organisation der Trainingsgruppen im Trainerteam sicherzustellen. Nach Beendigung des Vertrages ist die SLTA berechtigt, die Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

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