SLTA GmbH

Tennis - Kronberg im Taunus


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Laufzeit:

Der Vertag zwischen der SLTA GmhH und dem Trainingsteilnehmer (bzw. Erziehungsberechtigten) gilt für eine Sommer- Saison bzw. eine Wintersaison. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die SLTA GmbH schriftlich bestätigt werden. Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt mit der schriftlichen Anmeldung oder der Onlineanmeldung in Kraft. Die SLTA GmbH ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Zuteilung der Trainer ist der SLTA GmbH vorbehalten.

2. Preise:

Alle Preise sind inklusive Ballkosten, Verwaltungskosten sowie aller Kosten der Trainingsmaterialien und MwSt.

3. Halle:

Die Hallenkosten sind in den Trainingskosten enthalten. 

4. Aufsicht bei Kindern:

Die Aufsichtspflicht der SLTA GmbH bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die SLTA GmbH kann vor Beginn und nach dem

Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er)

pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Trainingsteilnehmer sind darüber zu informieren, dass

sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer zu folgen. Die SLTA übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind

den Trainingsbereich verlässt!

5. Ausschluss vom Training:

Die SLTA GmbH behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese den Anweisungen des Trainers wiederholt

keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in diesem Fall im Trainingsbereich

bleiben muss, bis es abgeholt wird. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

6. Ausgefallene Stunden:

Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit), können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle

der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behält sich die SLTA vor, Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining

durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten.

Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die die SLTA GmbH nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainings-

entgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training

teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der SLTA GmbH, dass Stunden zu einem späteren

Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der SLTA GmbH abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt.

Sofern vereinbarte Trainingstermine von privat gebuchten Einzeltunden des Trainingsteilnehmers nicht eingehalten werden können, muss der Kunde

dem Trainer unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der SLTA GmbH. Der

Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.

Angefangene Stunden (eine Std. gilt als angefangen wenn mind. 20 Min. trainiert wurde) die durch Regen unterbrochen oder abgebrochen werden

müssen, werden nicht nachgeholt. Diese gelten als gespielt.

Einzeltrainingstermine die 2 mal durch eine Unbespielbarkeit der Plätze ausgefallen sind, werden 1 mal nachgeholt. Sofern dies trotz bester

Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der SLTA GmbH.

7. Covid 19:

Sollte die Sportstätte aufgrund eines Lockdowns geschlossen werden, können die ausgefallenen Stunden während der aktuellen oder der folgenden

Saison nachgespielt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der ausgefallenen Stunden. Herrscht kein offizieller Lockdown seitens der Regierung,

findet das Training statt.

8. Zahlung:

Die Fälligkeit der gesamten Trainingsgebühr ist vor dem ersten Training der jeweiligen Saison zu entrichten, bzw. nach Rechnungseingang. Die Zahlung der Gebühren erfolgt

ausschließlich auf das Konto der SLTA GmbH. 

9. Termine:

In den hessischen Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.

10. Haftung:

Unsere Haftung für Schäden in Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Trainers. 

11. Datenschutz:

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Eine Weiter-

gabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten dürfen von der SLTA GmbH genutzt werden, um z.B. Rechnungen zu schreiben und zu verschicken

(auch per E-Mail) oder um die Organisation der Trainingsgruppen im Trainerteam sicherzustellen. Nach Beendigung des Vertrages ist die SLTA GmbH

berechtigt, die Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.



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