Philip Kurz Tennis - Mettmanner THC

Tennis - Mettmann
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.


2. Vertragsschluss

Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Bei Zustandekommen eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten.


3. Training

Das Training wird von Philip Kurz und dem Trainerteam seiner Tennisschule durchgeführt. Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Workshops, Camps und die Organisation von Turnieren etc.

Die Gruppeneinteilung erfolgt durch das Trainerteam der Tennisschule. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen. Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennisschule vorbehalten. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien (NRW) findet i.d.R. kein Training statt.


4. Trainingskosten

Die Zahlung der Trainingskurse erfolgt durch ein SEPA-Lastschriftverfahren.


5. Ausgefallene Stunden

Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit, Änderung von Schul- oder Arbeitszeiten usw.), können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen usw.) bietet die Tennisschule bei freier Hallenkapazität gegen die entsprechende Hallengebühr (für jugendliche Trainingsteilnehmer*innen entfallen die Hallenkosten) an, dass Training in der Halle durchzuführen . Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die das Team der Tennisschule nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden an einem kostenlosen Trainingstag nachgeholt, z.B. bei Krankheit der Trainer(innen).


6. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainer(innen) der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.


7. Aufsichtspflicht

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch wieder pünktlich in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


8. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.


9. Datenschutz

Datenschutzhinweise nach der DSGVO: Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke und zum Zwecke der Durchführung der Tennisschule gemäß den Bestimmungen des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Sie einverstanden. Die Tennisschule wird durch Herrn Philip Kurz durchgeführt. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, Ihre Daten im Rahmen der o. g. Bestimmungen an Herrn Kurz weiterzuleiten. Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie die gesetzlichen Bestimmungen dies erlauben.


Einwilligung gemäß DSGVO zur Veröffentlichung von Personenfotos „externer Personen“ zu werblichen Zwecken: Einwilligungserklärung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Personenfotos zum Zwecke der werblichen Außendarstellung unseres Unternehmens der Tennisschule Philip Kurz. Werbliche Außendarstellung umfasst insbesondere die Veröffentlichungen zur Veranstaltungsbewerbung und zur Illustration unserer Veranstaltungsangebote. Die Veröffentlichungen dürfen erfolgen:

• Auf den Internetseiten des Unternehmens

• In Druckmedien wie Flyer, Werbe- und Informationsbroschüren, Jahres- und Geschäftsberichten

• In Social Media Accounts der Netzwerke (Facebook, Instagram)

Sie haben hiermit zur Kenntnis genommen, dass Informationen im Internet weltweit zugänglich sind, mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden können, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile erstellen lassen. Ihnen ist bewusst, dass ins Internet gestellte Informationen einschließlich Fotos problemlos kopiert und weiterverbreitet werden können und dass es spezialisierte Archivierungsdienste gibt, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Internetseiten dauerhaft zu dokumentieren. Dieses kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungsseite weiterhin andernorts aufzufinden sind. Soweit Sie in Social Media Veröffentlichungen einwilligen, müssen Sie wissen: Soziale Netzwerke „vermehren“ Inhalte, ohne dass wir auf die Anzahl der Verbreitungshandlungen durch Nutzer Einfluss haben. Durch Kommentierungen und anschließendes Teilen unserer Ursprungsveröffentlichung besteht die theoretische Möglichkeit, dass abgebildete Personen ungünstig kommentiert werden. Beim Einstellen in bestimmte Social Media Angebote (z. B. Facebook) kann nicht sichergestellt werden, dass eine vollständige Löschung der Fotos möglich ist. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass eine Löschung der Bilder aus dem Internetauftritt unseres Unternehmens bis zu maximal drei Werktage nach Eingang Ihres Widerrufs dauern kann. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf bewirkt, dass veröffentlichte Fotos aus dem Internetauftritt entfernt werden und keine weiteren Fotos eingestellt werden. Bei Druckerzeugnissen bewirkt Ihr Widerruf, dass wir in Neuauflagen der bereits gedruckten Erzeugnisse Ihr Foto nicht mehr veröffentlichen werden.


10. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

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