padel verde

Padel - Herten
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen padel verde

 

Unter der Bezeichnung „padel verde“ bietet die PADELOneSeven GmbH – nachfolgend „padel verde“ – Padel-Courts und Schläger zur Miete, Padel-Training und den Verkauf von Padelzubehör an, die sich in der von ihr betriebenen Anlage auf dem Gelände von MM Emo, Langenbochumerstr. 356, 45701 Herten befinden.

Für das gesamte Angebot von padel verde und für alle mit den Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Padel verde erbringt seine vorgenannten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem einer Buchung zugrunde liegenden Leistung von padel verde. Sofern in einem speziellen Angebot oder einer Leistung von padel verde Bestimmungen getroffen werden, die im Widerspruch zu Regelungen in diesen AGB stehen, so gehen insoweit die Bestimmungen in dem Angebot oder der Leistung im Zweifelsfall der betreffenden Regelung in diesen AGB vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sind schriftlich abzufassen.

1.2 Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann in einen Vertrag zwischen padel verde und dem Kunden einbezogen, wenn und soweit dies ausdrücklich von padel verde schriftlich bestätigt wurde. Erfolgt auf diesem Wege eine wirksame Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, so bleibt die Fortgeltung dieser AGB davon unberührt. Soweit Regelungen von wirksam einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden im Widerspruch zu Regelungen dieser AGB stehen, sollen im Zweifel die Regelungen dieser AGB Anwendung finden.

Generell sind allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden für padel verde unverbindlich, auch wenn padel verde ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht und / oder der Kunde erklärt, nur unter Einbeziehung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag durchführen zu wollen.

1.3 Padel verde behält sich generell das Recht vor, diese AGB mit sofortiger Wirkung für die Zukunft zu ändern oder ggf. zu ergänzen. Über die Neufassung dieser AGB und über den Zeitpunkt, ab dem die Neufassung gelten soll, wird padel verde den Kunden in entsprechender Form informieren.

2. Vertragsschluss

2.1 Soweit nachstehend oder im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend erklärt, stellt das Leistungsangebot von padel verde stets allein die unverbindliche Einladung an den Kunden dar, padel verde durch eine Buchungsanfrage ein Angebot über den Abschluss eines Vertrages über die betreffende Leistung zu den angebotenen Konditionen zu unterbreiten. Jede Buchungsanfrage des Kunden bedarf daher einer Bestätigung durch PadelArea, damit ein Vertrag zwischen dem Kunden und padel verde über die Leistung zustande kommt, bezüglich derer der Kunde eine Buchungsanfrage gestellt hat. Padel verde steht es frei, Buchungsanfragen abzulehnen oder die Anfrage nach Verfügbarkeit zu bearbeiten.

2.2 Die Padel-Courts können zu einzelnen Zeiteinheiten à 60 Minuten gemietet werden. Alle Buchungen können ausschließlich über das Online-Buchungssystem Sportision oder bei geöffneter Rezeption vor Ort durchgeführt werden. Im Rahmen des Online-Buchungssystems stellt der dort abrufbare Buchungsplan das Angebot von padel verde dar, die danach in den dort angegebenen Zeiträumen verfügbaren Padel-Courts zu den jeweils angegebenen Preisen zu mieten. Ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und padel verde über den von dem Kunden ausgewählten Padel-Court zu der ausgewählten Zeit und Preis kommt mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs zustande, der mit erfolgreicher Durchführung des Online-Bezahlungsvorgangs durch den Kunden erfolgt. Mit Durchführung der Bezahlung seiner Auswahl erklärt der Kunde insoweit die Annahme des Angebots von padel verde.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, insbesondere also auch bis zum Abschluss des Online-Buchungsvorgangs, keine Reservierung des von ihm im Zuge des Buchungsvorgangs ausgewählten Courts zu den von ihm ausgewählten Zeiten erfolgt. Dies hat zur Folge, dass dieser Court zu den betreffenden Zeiten von anderen Kunden gebucht werden könnte. Es besteht daher prinzipiell die Möglichkeit, dass ein Kunde mit padel verde einen Vertrag über die Miete eines Courts schließt, den ein anderer Kunde im Rahmen eines Buchungsvorgangs zu denselben Zeiten bereits ausgewählt hat, ohne jedoch den Buchungsvorgang abgeschlossen und somit seinerseits mit padel verde einen Mietvertrag bezüglich des Courts geschlossen zu haben.

3. Vertragsgegenstand, Leistungen von PadelArea

3.1 Durch den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Padel-Courts verpflichtet sich padel verde, dem Kunden die Nutzung der gebuchten Courts zu der vereinbarten Zeit und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB zur eigenverantwortlichen Nutzung zu überlassen. Eine etwaige Einweisung oder Padel-Anleitung des Kunden bezüglich der Nutzung der Anlagen, insbesondere bezüglich seiner körperlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen, ist ebenso wenig Gegenstand der insofern von padel verde geschuldeten Leistungen, wie eine Beaufsichtigung des Kunden und etwaiger Mitspieler und/oder Begleiter des Kunden sowie der von diesen mitgebrachten Sachen.

3.2 Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Einzelfall schuldet padel verde nicht die Reservierung einer Anlage für einen bestimmten Zeitraum zugunsten eines Kunden, solange mit diesem diesbezüglich noch kein Vertrag gem. Ziffer 2 dieser AGB geschlossen wurde.

3.3 Hat der Kunde einen bestimmten Court gebucht und ist es padel verde infolge einer Doppelbuchung oder aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, ihm diesen für den vereinbarten Zeitraum zu überlassen, so kann padel verde dem Kunden in dem vereinbarten Zeitraum einen anderen Court derselben Kategorie zuweisen und dadurch seine vertragliche Leistungspflicht gegenüber dem Kunden erfüllen.

Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von padel verde zu vertreten sind (z. B. Unwetter, Streik, Energieausfall, Unruhen, nicht von padel verde zu vertretende behördliche Maßnahmen, insbesondere aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und dergleichen), ist padel verde für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit.

4. Nutzungsregeln für die Anlagen, Verantwortlichkeit des Kunden für eigene Gesundheit

4.1 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede sportliche Betätigung Risiken von Verletzungen birgt. Dies betrifft ganz besonders den Hochleistungssport. Der Kunde nimmt diese typischerweise mit sportlicher Betätigung im Allgemeinen und mit einer solchen im Rahmen des Hochleistungssports im Besonderen verbundene Verletzungsgefahr bei der Inanspruchnahme der Leistungen von padel verde bewusst und eigenverantwortlich in Kauf.

4.2 Der Kunde ist insbesondere allein dafür verantwortlich, dass ihm allein infolge seiner körperlichen Betätigung im Rahmen der Nutzung der Padelcourts, also unabhängig von dem Zustand der genutzten Courts, keine Beeinträchtigung oder Beschädigung seines Körpers, seiner Gesundheit oder an seinem Eigentum oder sonstigen seiner Vermögensgegenstände entsteht.

4.3 Die Kunden sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Nutzung der Anlagen verpflichtet und haben insofern alles zu unterlassen, was andere Kunden über das bei vereinbarungsgemäßer, angemessener und vernünftiger Nutzung der Anlagen und sportlicher Betätigung übliche Maß hinaus beeinträchtigt.

4.4 Die Padel-Courts dürfen nur mit geeigneten Padelschuhen oder ähnlichem Schuhwerk betreten bzw. bespielt werden. Padel verde ist andernfalls berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Padel-Courts zu verweigern. Saubere, nicht abfärbende Tennisschuhe dürfen in Ausnahmefällen benutzt werden. Die Leihpadelschläger dürfen nur im gängigen Maße benutzt werden und nicht übermäßig bzw. vorsätzlich durch den Zusammenprall mit einem Court und oder Spieler beschädigt werden. 

Der Kunde hat den von ihm genutzte Court oder Leihpadelschläger nach Ablauf der jeweiligen Mietzeit in dem Zustand zu hinterlassen / zurückzugeben, wie er sie vorgefunden hat. Etwaige Beschädigungen und sonstige Mängel der Gegenstände von padel verde, die der Kunde feststellt, hat er padel verde unverzüglich, spätestens unverzüglich nach Ablauf der Mietzeit, innerhalb derer er die Beschädigung / den Mangel festgestellt hat, zur Kenntnis zu bringen.

4.5 Ergänzend gelten für den Aufenthalt des Kunden auf der Anlage von padel verde bzw. MM EMO Herten die für diese zum Schutze der sich dort aufhaltenden Personen sowie der Anlage selbst und der sich dort befindlichen Sachen geltenden und dort in ihrer jeweils aktuellen Fassung bekannt gemachten Verhaltens- bzw. Nutzungsregeln.

5. Preise und Bezahlung

5.1 Die Höhe der von dem Kunden an padel verde für die Leistungserbringung zu zahlenden Preise bestimmt sich jeweils nach dem Angebot von padel verde, aufgrund dessen der Vertrag mit dem Kunden gemäß Ziffer 2 dieser AGB zustande gekommen ist. Sollte ein Preis im Einzelfall nicht ausdrücklich vereinbart sein, steht padel verde ein solcher in Höhe der zum Zeitpunkt der zugrundeliegenden Buchungsanfrage des Kunden geltenden Preislisten von padel verde zu. Sofern und soweit von padel verde nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Der Kunde ist, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt und nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart, zur Vorleistung und somit zur Vorkasse verpflichtet. Der vom Kunden zu entrichtende Preis für die Nutzung der Anlagen ist regelmäßig vollständig im Voraus zu leisten und wie folgt zur Zahlung fällig:

Bei Buchungen über das Online-Buchungssystem Sportision oder über den Padel Kiosk zur Leihe von Padelschlägern / Kauf von Padelzubehör nimmt der Kunde ein entsprechendes Angebot von padel verde in dem von ihm ausgewählten Umfang durch Bezahlung des ausgewiesenen Gesamtmietpreises/Kaufpreises an (vgl. Ziffer 2.2 Abs. 3 dieser AGB), sodass in diesem Fall der entsprechende Mietpreis / Kaufpreis jeweils mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist.

In sonstigen Fällen der Buchung ist der vereinbarte Preis jeweils vollständig spätestens bis zum Beginn des betreffenden Nutzungs- bzw. Leistungszeitraums zu zahlen.

5.3 Grundsätzlich entfällt die mit Vertragsschluss begründete Zahlungspflicht des Kunden nicht insoweit, wie er einen gebuchten Court / Schläger nicht nutzt; insofern wird auf die Regelung unter Ziffer 8.3 dieser AGB verwiesen. Ebenso wenig hat der Kunde einen Anspruch auf Überlassung der betreffenden Anlage für die volle gebuchte Dauer, wenn er eine fällige Zahlung nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bis zum Beginn des vereinbarten Nutzungszeitraums leistet und padel verde ihm insoweit die Überlassung der Courts berechtigterweise verweigert.

5.4 Der Kunde kann gegen Forderungen von padel verde mit eigenen Forderungen grundsätzlich nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich bei den Forderungen des Kunden um Zahlungsansprüche handelt, die ihm aufgrund derselben Buchung, aufgrund derer padel verde seine Forderungen gegen den Kunden geltend macht, infolge einer von padel verde zu vertretenden Mangelhaftigkeit der von padel verde erbrachten Leistungen zustehen.

6. Gewährleistung

6.1 Padel verde gewährt dem Kunden die Nutzung der gebuchten Courts oder Leihpadelschläger im vereinbarten Umfang und nach Maßgabe dieser AGB. Padel verde wird dem Kunden hierzu die betreffende Courts oder Leihpadelschläger in einem Zustand überlassen, der zur eigenverantwortlichen Ausübung der Sportart Padel in üblicher Weise geeignet ist.

6.2 Unbeschadet der gesetzlichen Ausschlussgründe bei Kenntnis und grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden von einem Mangel, bestehen Gewährleistungsansprüche auch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von den geschuldeten Eigenschaften und der geschuldeten Beschaffenheit der von padel verde erbrachten Leistungen, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Spielfähigkeit der Courts, bei Schäden, die nach Überlassung der betreffenden Anlage an den Kunden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Nutzung bzw. Handhabung der Anlage durch den Kunden oder von ihm mitgebrachte Personen entstehen oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die zum Zeitpunkt der betreffenden Buchung nicht vorausgesetzt und von padel verde nicht zu vertreten sind.

6.3 Soweit eine Leistung von padel verde nach Vorstehendem mangelhaft ist und dem Kunden diesbezügliche Gewährleistungsansprüche zustehen, wird padel verde die betreffenden Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung beseitigen. Der Kunde ist berechtigt, den vereinbarten Preis durch Erklärung gegenüber padel verde für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem die geschuldete Nutzbarkeit der Anlage infolge ihrer Mangelhaftigkeit in vorstehendem Sinne nicht nur unerheblich gemindert ist.

Sollte eine Mängelbeseitigung fehlschlagen oder ist eine solche unverhältnismäßig teuer oder padel verde aus anderen Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde unbeschadet seines Minderungsrechts berechtigt, die betreffende Buchung zu kündigen und nach Maßgabe der unter Ziffer 7 dieser AGB getroffenen Regelungen Schadensersatz zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens bleiben hiervon unberührt.

6.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres nach Beendigung der betreffenden Mietzeit. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels gilt dies nicht, wenn padel verde grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Überlassung der betreffenden Anlage Kenntnis von dem Mangel hatte oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte (so genannte „wesentliche Vertragspflichten“), verjähren kenntnisunabhängig innerhalb von fünf (5) Jahren ab ihrer Entstehung.

7. Haftung

7.1 Die Haftung von padel verde aus Vertrag und Delikt beschränkt sich auf

a. Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz;

b. Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen;

c. Schäden infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vgl. oben unter Ziffer 6.4); insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden ist dabei regelmäßig die einfache Höhe des Preises der betreffenden Leistung anzusehen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind insofern ausgeschlossen, insbesondere haftet padel verde nicht darüber hinaus für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von padel verde. Padel verde haftet nicht für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Kunden handelt.

8. Laufzeiten, Kündigung, Stornierung, Nichtwahrnehmung und Übertragung von Buchungen

8.1 Da es sich bei der zeitweisen Nutzung bzw. Überlassung von Courts zwischen dem Kunden und padel verde um feste Zeiträume handelt, entstehen zwischen beiden Parteien automatisch befristete Miet- bzw. Nutzungsverträge. Diese können vom Kunden über das gleiche Buchungsportal gekündigt werden. Dem Kunden wird nach Kündigung / Stornierung der Buchung automatisch eine Gutschrift im gleichen Wert der ursprünglichen Buchung erteilt. Mit dieser Gutschrift kann ein Court für einen anderen Zeitraum gebucht werden. Wird der Court nicht zwei Stunden vor Buchungsbeginn storniert, bzw. der Vertrag nicht zwei Stunden vor Anfang der Mietzeit elektronisch gekündigt wird dem Kunden auch trotz Nichtnutzung des Courts keine Gutschrift erteilt. 

8.2 Der Kunde kann eine Buchung, wenn er aus gegebenen Gründen die Buchung nicht selbst antreten kann, an Dritte übertragen. Padel verde ist nur verpflichtet, einem solchen Dritten die entsprechende Nutzung zu gewähren, wenn der Kunde padel verde über die Übertragung der Buchung sowie die Identität desjenigen informiert, auf den die Buchung übertragen wurde, oder aber der betreffende Dritte padel verde gegenüber nachweist, dass ihm die betreffende Buchung von dem Kunden übertragen wurde.

8.6 Ebenso behält sich der Betreiber padel verde das Recht vor Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu erstellen.

8.7 Der Erfüllungsort für die Leistungen von padel verde ist der Ort der Anlage, derjenige für bargeldlose Zahlungen des Kunden ist der Sitz von padel verde. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen padel verde und dem Kunden sowie etwaige im Zusammenhang mit diesen entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

8.8 Soweit der Kunde bei Abschluss des betreffenden Vertrages mit padel verde als Unternehmer, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen padel verde und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten stets das für den Sitz von padel verde zuständige Gericht zuständig.

8.9 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

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