Kukaras Tennis Services GmbH

Tennis - Heidelberg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

 

Kukaras Professional Tennis (KPT)

 

1. Vertragsabschluss

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns

schriftlich abgeschlossen sind.

Der Vertrag mit der KPT kommt nach Anmeldung durch den Kunden

Zustande (schriftlich oder per Onlineanmeldung). Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt mit der schriftlichen Anmeldung oder

der Onlineanmeldung in Kraft.

Die KPT ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Wahl der

Trainer ist der KPT vorbehalten.

2. Training

Unser Leistungsangebot umfasst unterschiedlichste Maßnahmen in Einzel- und

Gruppentrainingsformen.

Die KPT kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere

Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die

Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

Die Unterrichtszeiten sind von den Spielern einzuhalten. Bei Nichterscheinen erfolgt

keine anteilige Rückerstattung, und es besteht kein Anspruch auf Nachholung des

Trainings.

Bei Trainingsausfall durch höhere Gewalt insbesondere witterungsbedingte Unbespielbarkeit der Plätze, Unbenutzbarkeit der Tennishalle besteht Anspruch auf 50% Ersatz oder Nachholung des Trainings, wenn machbar ist.

3. Trainingsorte

Das Training findet auf der Tennisanlage des TC SG Heidelberg und HSC

statt. Es werden Sommer- und Wintertrainings angeboten.

Hierfür ist eine zusätzliche Mitgliedschaft in dem Verein des TC SG Heidelberg erforderlich.

Im Winter wird in der Traglufthalle, der Halle des SG Heidelberg und in der USC Halle gespielt. Die Hallen werden den Gruppen zugeteilt.

4. Tarifmodel

Für jede Zielgruppe haben wir einen passenden Tarif der beliebig erweiterbar ist. Ein

Vertrag zwischen dem Kunden und der Tennisschule erklärt Bedingungen und

Inhalte für den gebuchten Zeitraum. Der Vertrag zwischen der Tennisschule und dem

Teilnehmer bzw. des Erziehungsberechtigten gilt jeweils für einen Zeitraum:

A. „Sommersaison“ - Ende April/Anfang Mai – Ende

September/Anfang Oktober

B. „Wintersaison“ - Ende September/Anfang Oktober – Ende März/Anfang April

An den gesetzlichen Feiertagen findet generell Training statt.

Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation,

Abwicklung und der Umsatzsteuer.

Die Mitgliedschaft im TC SG Heidelberg, bzw. die anfallende Gastgebühr für Nichtmitglieder sind nicht im Tarif der KPT enthalten.

Die aktuellen Tarife entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste, die diese AGB in der Anlage beigefügt ist.

5. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des

Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Wir können vor Beginn und nach dem

Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die

Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu

bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen

dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Wir übernehmen keine

Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

6. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe

auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine

Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin

ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt

wird. Der/Die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines

(anteiligen) Trainingsentgelts.

7. Haftung

Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln

etwaige Ansprüche untereinander. Die Teilnahme am Training/Unterricht geschieht

auf eigene Gefahr. Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training

beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die KPT ist von der Pflicht zur Leistungserbringung in Fällen höherer

Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten unvorhergesehene Ereignisse, sowie solche

Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keinem der

Vertragspartner zu vertreten ist; insbesondere Naturkatastrophen, behördliche

Maßnahmen u-ä., Unbespielbarkeit der Plätze oder der Tennishalle.

In den Fällen höherer Gewalt bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden

unverändert bestehen.

8. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung werden uns

spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde in Textform (schriftlich

oder per Mail) mitgeteilt. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene

Schäden an Personen und/oder Sachen.

Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der

Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann

ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Die bei der Anmeldung erfassten, personenbezogenen Daten, werden bei uns

elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur an TC Schwarz Gelb Heidelberg wegen Abgleich der Mitgliedschaft. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.

 

Kukaras Professional Tennis                                                  

Alex Kukaras                                                                         Tel/Fax: +49/ (0)6221/783881

Leisberg 22                                                                           Mobil: +49/ (0)172/6644369

69124 Heidelberg                                                                  Email: tennis@kukaras.de

 

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