Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Kukaras Professional Tennis (KPT)
1. Vertragsabschluss
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns
schriftlich abgeschlossen sind.
Der Vertrag mit der KPT kommt nach Anmeldung durch den Kunden
Zustande (schriftlich oder per Onlineanmeldung). Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt mit der schriftlichen Anmeldung oder
der Onlineanmeldung in Kraft.
Die KPT ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Wahl der
Trainer ist der KPT vorbehalten.
2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst unterschiedlichste Maßnahmen in Einzel- und
Gruppentrainingsformen.
Die KPT kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere
Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die
Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Die Unterrichtszeiten sind von den Spielern einzuhalten. Bei Nichterscheinen erfolgt
keine anteilige Rückerstattung, und es besteht kein Anspruch auf Nachholung des
Trainings.
Bei Trainingsausfall durch höhere Gewalt insbesondere witterungsbedingte Unbespielbarkeit der Plätze, Unbenutzbarkeit der Tennishalle besteht Anspruch auf 50% Ersatz oder Nachholung des Trainings, wenn machbar ist.
3. Trainingsorte
Das Training findet auf der Tennisanlage des TC SG Heidelberg und HSC
statt. Es werden Sommer- und Wintertrainings angeboten.
Hierfür ist eine zusätzliche Mitgliedschaft in dem Verein des TC SG Heidelberg erforderlich.
Im Winter wird in der Traglufthalle, der Halle des SG Heidelberg und in der USC Halle gespielt. Die Hallen werden den Gruppen zugeteilt.
4. Tarifmodel
Für jede Zielgruppe haben wir einen passenden Tarif der beliebig erweiterbar ist. Ein
Vertrag zwischen dem Kunden und der Tennisschule erklärt Bedingungen und
Inhalte für den gebuchten Zeitraum. Der Vertrag zwischen der Tennisschule und dem
Teilnehmer bzw. des Erziehungsberechtigten gilt jeweils für einen Zeitraum:
A. „Sommersaison“ - Ende April/Anfang Mai – Ende
September/Anfang Oktober
B. „Wintersaison“ - Ende September/Anfang Oktober – Ende März/Anfang April
An den gesetzlichen Feiertagen findet generell Training statt.
Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation,
Abwicklung und der Umsatzsteuer.
Die Mitgliedschaft im TC SG Heidelberg, bzw. die anfallende Gastgebühr für Nichtmitglieder sind nicht im Tarif der KPT enthalten.
Die aktuellen Tarife entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste, die diese AGB in der Anlage beigefügt ist.
5. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des
Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Wir können vor Beginn und nach dem
Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die
Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu
bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen
dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Wir übernehmen keine
Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
6. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe
auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine
Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin
ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt
wird. Der/Die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines
(anteiligen) Trainingsentgelts.
7. Haftung
Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln
etwaige Ansprüche untereinander. Die Teilnahme am Training/Unterricht geschieht
auf eigene Gefahr. Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training
beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die KPT ist von der Pflicht zur Leistungserbringung in Fällen höherer
Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten unvorhergesehene Ereignisse, sowie solche
Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keinem der
Vertragspartner zu vertreten ist; insbesondere Naturkatastrophen, behördliche
Maßnahmen u-ä., Unbespielbarkeit der Plätze oder der Tennishalle.
In den Fällen höherer Gewalt bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden
unverändert bestehen.
8. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung werden uns
spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde in Textform (schriftlich
oder per Mail) mitgeteilt. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene
Schäden an Personen und/oder Sachen.
Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der
Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann
ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erfassten, personenbezogenen Daten, werden bei uns
elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur an TC Schwarz Gelb Heidelberg wegen Abgleich der Mitgliedschaft. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.
Kukaras Professional Tennis
Alex Kukaras Tel/Fax: +49/ (0)6221/783881
Leisberg 22 Mobil: +49/ (0)172/6644369
69124 Heidelberg Email: tennis@kukaras.de
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Inhalte zu personalisieren, das Nutzererlebnis zu optimieren sowie um Werbung anzupassen und zu bewerten. Indem du auf OK klickst, wird dem zugestimmt. Um deine Einwilligung zu widerrufen, aktualisiere einfach deine Cookie-Einstellungen.