1. Geltungsbereich, Vertragsschluss und -dauer
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der GA-Tennisschule -nachfolgend nur „Tennisschule“ genannt - (Inhaber: Angelo Guagliardo, Hirblinger Str. 110b, 86156 Augsburg) geschlossenen Trainingsverträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.
1.2 Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Online-Anmeldung und Bestätigung der Tennisschule zustande.
1.3 Die Tennisschule ist in der Annahme einer Anmeldung frei.
1.4 Der Vertrag ist befristet auf den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Eine automatische Verlängerung des Vertrages findet nicht statt.
1.5 Die Sommersaison umfasst in der Regel 13 Trainingswochen, beginnt im April und endet im September. Die Wintersaison umfasst in der Regel 25 Trainingswochen, beginnt im September und endet im April. Die Abrechnung der Wintersaison wird in zwei Hälften unterteilt: 1. Winterhälfte September-Dezember / 2. Winterhälfte Januar – April.
2. Preise und Zahlung
2.1. Die konkreten Preise/Gebühren ergeben sich aus den veröffentlichten Campangeboten sowie der aktuellen Preisliste des jeweiligen Saison- bzw. Trainingsangebots der Tennisschule. Die aufgeführten Preise für Abo-Training und Privatstunden beinhalten ausschließlich die Trainerkosten. Hallenkosten werden vom DJK Augsburg-Lechhausen e.V. separat in Rechnung gestellt. Bei den in unseren Angeboten ausgewiesenen Campgebühren (Vollzeit) sind Hallenkosten, Platzgebühren sowie Mittagessen bereits enthalten.
2.2 Zahlungsmodalität für Trainingsgebühren
Für die Zahlung der Trainingsgebühren stehen das SEPA-Lastschriftverfahren und die Zahlung auf Rechnung zur Verfügung.
Für das gesamte Sommertraining wird eine einzige Rechnung ausgestellt.
Für die Wintersaison wird eine Rechnung für den ersten Teil des Trainings (Ende September bis Januar) und eine zweite Rechnung (Januar bis April) ausgestellt.
2.2.1 SEPA-Lastschriftverfahren
Haben Sie der Tennisschule für eine ganze Saison das SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Einzug von Ihrem Bankkonto. Über das Datum der Kontobelastung wird Sie die Tennisschule gleichzeitig mit der Übermittlung der Rechnung, die per Email erfolgt, in einer Vorabankündigung informieren. Die Frist für Ihre Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) wird auf mindestens 5 Tage verkürzt. Der jeweilige Rechnungsbetrag wird zum 1. Tag des Folgemonats, in dem die neue Saison begonnen hat eingezogen (d.h. Beginn der Sommersaison im April --> Abbuchung am 1. Mai; Beginn der Wintersaison im September --> Abbuchung für die 1. Winterhälfte am 1. Oktober, für die zweite Winterhälfte am 1. Januar). Fällt der 1. des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so gilt der darauffolgende Werktag als Tag der Lastschrift. Der Nutzer verpflichtet sich, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kann der Rechnungsbetrag aus einem Grund, den der Nutzer und / oder seine Bank zu vertreten hat, nicht abgebucht werden, ist der Nutzer verpflichtet, etwaige dadurch bei der Tennisschule entstehende Kosten (z. B. Bankgebühren) zu tragen.
2.2.2 Zahlung auf Rechnung
Sofern Sie bei der Anmeldung die Zahlugnsmodalität "Zahlung auf Rechnung" gewählt haben, erhalten Sie zeitnah nach Ihrer Trainingsbuchung eine Rechnung über die zu zahlenden Trainingsgebühren. Diese zahlen Sie bitte innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels auf unser ebenfalls in der Rechnung angegebenes Bankkonto.
2.3 Zahlungsmodalität für Campgebühren
Campgebühren sind unmittelbar nach der Anmeldung fällig. Hier besteht nur die Möglichkeit einer Zahlung auf Rechnung.
2.4 Säumnis der Zahlung
Sollte der Tennisschule die Zahlung innerhalb des angegebenen Zahlungsziels nicht auf ihrem Bankkonto gutgeschrieben werden, behält sich die Tennisschule vor, das Training bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Gebühren einzustellen. Darüber hinaus wird die Tennisschule nur einmalig an die Zahlung erinnern (Mahnung). Sollte die Zahlung auch nach der Erinnerung/Mahnung nicht zum festgelegten Zahlungsziel auf dem Konto der Tennisschule gutgeschrieben werden, wird die Tennisschule ohne weitere Ankündigung ein Mahnverfahren einleiten. Zudem behält sich die Tennisschule vor, im Falle des Verzugs auch Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. und Schadenersatz geltend zu machen.
2.5. Bei Minderjährigen ist der/die gesetzliche Vertreter zur Zahlung der Trainingsgebühren verpflichtet.
3. Leistungsangebot und Leistungsort
3.1 Das Leistungsangebot der GA-Tennisschule umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training auf regelmäßiger oder unregelmäßiger Basis sowie Tennis-Camps.
3.1.1 Für das Abo-Training sowie für Privatstunden ist eine Mitgliedschaft bei der Tennisabteilung des DJK Augsburg-Lechhausen e.V. verpflichtend, für Camps sind die Trainingsteilnehmer hiervon befreit.
3.1.2 Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit einem oder einer bestimmten Trainer/in oder mit einer/einem bestimmten Trainingspartner/in zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Tennisschule versucht auf die Wünsche seiner Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
3.1.3 Sollte im Rahmen des angemeldeten Abo-Trainings ein Training nur in geringerer Gruppengröße oder nur außerhalb der gewünschten Trainingszeiten möglich sein, wird die Tennisschule mit dem/der Anmeldenden Rücksprache halten.
3.2 Leistungsort
3.2.1 Der Trainingsbetrieb findet in der Wintersaison auf den Hallenplätzen der DJK Augsburg-Lechhausen e.V. statt.
3.2.2 In der Sommersaison findet der Trainingsbetrieb grundsätzlich auf den Freiluftplätzen der DJK Augsburg-Lechhausen e.V. statt. Bei Regen oder Unbespielbarkeit der Freiluftplätze findet das Training zur regulären Zeit in der Tennishalle statt.
3.2.3 Sowohl auf den Freiluftplätzen als auch in der Halle ist stets auf geeignetes Schuhwerk zu achten und mitzubringen.
4. Ausfall von Trainingsstunden
4.1 Ferien und Feiertage
In den bayerischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet das Abo-Training nicht statt. Camps und Privatstundentraining sind hiervon ausgenommen.
4.2 Durch die Tennisschule abgesagte Stunden
Die Tennisschule ist stets bemüht, Trainingsabsagen zu vermeiden und kurzfristige Ausfälle durch Vertretung zu verhindern. Sollte eine Trainingseinheit dennoch abgesagt werden müssen, wird dafür ein Nachholtermin angeboten. Dieser wird mit den Trainingsteilnehmern abgestimmt und kann auch am Wochenende oder in den Ferien erfolgen. Sollte es trotz intensiver Bemühungen nicht gelingen, noch offene Trainingsstunden nachzuholen, wird nach Rücksprache mit dem/der Trainingsteilnehmer/in entweder eine Gutschrift erfolgen oder der Teilbetrag zurückerstattet.
4.3 Durch den/die Trainingsteilnehmer/in abgesagte Stunden
4.3.1 Privatstunden betreffend
Sofern der/die Trainingsteilnehmer/in vereinbarte Trainingstermine von Privatstunden nicht wahrnehmen kann, muss er/sie den Trainer unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Trainingsbeginn benachrichtigen. Bei kurzfristigeren Absagen entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Dem/Der Trainierenden steht es frei, sich um eine/n adäquate/n Ersatzspieler/in zu bemühen. Der/Die Trainer/in ist über das Eintreten eines Ersatzspielers/einer Ersatzspielerin rechtzeitig zu unterrichten.
4.3.2 Abo-Stunden betreffend
Sofern ein/eine Trainingsteilnehmer/in (z.B. wegen Krankheit, schulischen Veranstaltungen oder aus anderen Gründen aus seiner/ihrer Sphäre) nicht am Abo-Training teilnehmen kann, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Ein Anspruch des Trainingsteilnehmers/der -teilnehmerin auf Nachholung des Trainings besteht nicht, gleichzeitig bleibt der Anspruch der Tennisschule auf die Trainingsgebühren bestehen. Der/Die Trainer/in ist rechtzeitig über das Ausbleiben und eine eventuelle Ersatzperson zu informieren.
4.4 Trainingsausfall aus anderen Gründen
Sollte es aufgrund höherer Gewalt, wie insbesondere Brand- Gas- und Leitungswasserschäden, Überschwemmungen, Bombenfund, Streiks und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) zu einem Trainingsausfall kommen, wird sich die Tennisschule mit den Trainierenden in Verbindung setzen und besprechen, wie mit den ausgefallenen Stunden verfahren wird.
5. Widerruf / Stornierung / Kündigung
5.1 Widerrufsrecht
5.1.1 Mit der Online-Anmeldung steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Danach wird die Willenserklärung zur Kursteilnahme erst wirksam, wenn sie nicht binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich widerrufen wird. Der Lauf der Frist beginnt mit Absenden des Anmeldeformulars.
5.1.2 Der Widerruf ist schriftlich an die GA Tennisschule, Derchinger Str. 118C in Augsburg, 86165 oder per Email an info@ga-tennis.de zu richten.
5.1.3 Möglichkeit des vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Sofern eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt, wird die Tennisschule aufgrund des bestehenden Widerrufsrechts von 14 Tagen erst nach Ablauf dieser Zeit mit dem gebuchten Training beginnen – eine Campteilnahme ist dann ggf. nicht mehr möglich.
Sollte jedoch der Wunsch bestehen, umgehend bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Training/Camp zu beginnen, besteht die Möglichkeit des/der Anmeldenden auf sein/ihr Widerrufsrecht vorzeitig zu verzichten.Um diese Möglichkeit auszuüben, bedarf es entweder einer entsprechenden Erklärung im Anmeldeformular – durch Setzen des entsprechenden Häkchens während des Anmeldvorgangs - oder der Übersendung des Formulars „Widerrufsverzicht“.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der/die Teilnehmer/in die erste Trainingseinheit absolviert hat und mit dem Training erst begonnen wurde, nachdem die ausdrückliche Zustimmung des/der Anmeldenden erteilt wurde und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt wurde, dass das bestehende Widerrufsrecht mit dem ersten Training durch die Tennisschule verloren geht.
5.2 Stornierung Allgemein
5.2.1 Sofern das Widerrufsrecht bereits erloschen ist, können Camp- und Trainingsanmeldungen noch bis zum Meldeschluss kostenfrei storniert werden.
Die Stornierung ist schriftlich an info@ga-tennis.de zu richten. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung.
5.2.2 Besonderheit Camp-Stornierung
Eine Stornierung der Camp-Anmeldung ist grundsätzlich auch noch nach Meldeschluss und bis zu 2 Tagen vor Campbeginn möglich. In diesem Fall bleibt allerdings der Anspruch auf die im Gesamtpreis enthaltenen Kosten für Mittagessen (10,- Euro pro Camptag) und T-Shirt (20,- Euro) bestehen. Stornierungen von Campanmeldungen ab 24 Stunden vor Campbeginn sind nicht mehr möglich.
5.3 Kündigung
5.3.1 Da es sich um zeitlich befristete Trainingsverträge handelt, ist eine Kündigung weder erforderlich noch möglich. Die Pflicht des/der Trainierenden zur Zahlung der vollen Trainingsgebühren bleibt auch bei Nichterscheinen an einzelnen Trainingstagen oder des gesamten Trainingszeitraums bestehen. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ende des jeweils angegebenen Trainingszeitraums.
5.3.2 Ausschließlich im Falle besonderer Umstände (z.B. wegen dauerhafter Sportunfähigkeit) besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Die Gründe sind der Tennisschule durch geeignete Nachweise zu belegen (z.B. ärztliches Attest, o.ä.).
6. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den Tennisplatz. Die Tennisschule kann außerhalb der vereinbarten Trainingszeiten keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers/der Trainerin Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Tennisplatz verlässt!
7. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers/der Trainerin wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
8. Haftung
Die Teilnahme an den Kursen, Veranstaltungen und sonstigen Trainingsangeboten der Tennisschule erfolgt auf eigene Gefahr. Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer/der Trainerin vor Beginn des Trainings mitzuteilen. Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es wird keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/oder abhanden gekommenen Gegenständen übernommen. Die Meldung eines Schadens hat unverzüglich nach Kenntnis des Schadenseintritts an die Tennisschule zu erfolgen.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teils unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, welches dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht.
AGB Stand 09.02.2024
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