1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Unterzeichnende, die Unterrichtskosten als Gesamtbetrag vor der ersten Unterrichtsstunde zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Unterzeichnende hat die Felder zur Einzugsermächtigung entsprechend auszufüllen.
2. Ein Rücktritt vom Unterricht ist nur bei Stellung eines Ersatzschülers möglich, bei Gruppenunterricht auch nur nach vorheriger Absprache. Die ace academy ist berechtigt, den Unterrichtsbeginn im Einvernehmen mit den Teilnehmern zu verlegen.
3. Für vom Teilnehmer versäumte Gruppenstunden besteht weder ein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten, noch auf eine Ersatzstunde zum späteren Zeitpunkt. Einzelstunden sind spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen, ansonsten besteht seitens der ace academy keine Verpflichtung zur Stellung eines Nachholtermins.
4. Der Unterricht wird grundsätzlich vom dafür eingeteilten Tennislehrer erteilt. Falls der etatmäßige Lehrer verhindert sein sollte, ist die ace academy jederzeit berechtigt, diesen durch einen anderen Trainer zu ersetzen.
5. Sollte ein gebuchter Gruppenunterricht nicht zustande kommen, besteht seitens der ace academy keine Verpflichtung zur Durchführung des Unterrichts. Sie wird sich im diesem Fall natürlich bemühen, die bereits angemeldeten Teilnehmer in einer anderen Gruppe unterzubringen, oder eine neue Vereinbarung über ein anderes Trainingsprogramm zu treffen.
6. Die aus Hinderungsgründen des Tennislehrers nicht erteilen Stunden werden nachgeholt oder rückvergütet.
7. Bei witterungsbedingter Unbespielbarkeit des Platzes (Regenstunde) gehen die ersten beiden Stunden zu Lasten des Schülers (Entfall der Stunde), die weiteren Regenstunden zu Lasten der ace academy (Nachholtermin oder Rückvergütung), sofern nicht vereinbart ist, dass auf einen Hallenplatz ausgewichen wird (Regenabsicherung). Eine Trainingseinheit gilt als Regenstunde, wenn der Unterricht nach 1/3 der Unterrichtsstunde abgebrochen werden muss. Wird die Stunde vorher abgebrochen oder ganz abgesagt, so wird ein Nachholtermin vereinbart.
8. Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Schülern beschränkt sich auf die Trainingsdauer. Die Erziehungsberechtigten haben die Kinder vor bzw. unmittelbar nach dem Training die Kinder abzugeben bzw. wieder an sich zu nehmen. Die Kinder müssen informiert werden, dass sie während der Einheit den Trainingsbereich nicht ohne Einverständnis des Trainers verlassen dürfen. Verlässt ein Kind den Trainingsplatz dennoch, so kann seitens der ace academy keine Haftung gewährleistet werden.
9. Die ace academy haftet nicht für Unfälle, Verletzungen der Schüler, Verluste an Kleidung und Wertgegenständen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
10. Die ace academy behandelt die Daten der Unterzeichnenden und Trainingsteilnehmer sorgsam, gewissenhaft und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
11. Mit der Anmeldung gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt.
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