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101%TENNIS GbR - Sven Damss & Kerstin von Tenspolde

Tennis - Frankfurt am Main
Website


Allgemeine Geschäftsbedingungen

101% TENNIS GbR

1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule 101% TENNIS GbR geschlossenen Verträge.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Die Anmeldung für das Tennistraining und das Koordinations- und Athletiktraining ist mit Absenden der Online-Anmeldung verbindlich. Bei Rücknahme der Anmeldung nach Anmeldeschluss werden die Kosten für die Saison fällig.

Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an die 101% TENNIS GbR zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die 101% TENNIS GbR ist in der Annahme des Angebots frei.

Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 101% TENNIS GbR sind für alle Trainingsteilnehmer*innen verbindlich.

Die Trainingsteilnahme setzt voraus, dass die teilnehmenden Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Mitglied im TC Bergen-Enkheim e.V. sind.

3. Training

Unser Leistungsangebot beim Tennistraining und beim Koordinations- und Athletiktraining umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die 101% TENNIS GbR teilt die Gruppen unter Berücksichtigung der angegebenen Zeiten und möglichst der genannten Wünsche ein. In erster Linie zählt bei der Einteilung das passende Leistungsniveau und eine homogene Altersstruktur. Die Erfüllung der Wünsche kann nicht garantiert werden.

Durch die eingeschränkte Zahl der Trainingsplätze der Hallen- und Freiplätze kann es auch sein, dass wir nicht alle Trainingsanfragen berücksichtigen können.

Die Einteilung der Trainer*innen bleibt der 101% TENNIS GbR vorbehalten.

Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der 101% TENNIS GbR auch während der Saison gestattet, einen Trainer*innenwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

4. Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Die Tennisplätze der Tennishalle und der Freiplätze dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Platzbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden.

Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem/der Trainer*in der 101% TENNIS GbR vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden.

Bei Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen ist die Teilnahme am Training nicht möglich.

Den Anweisungen des/der Trainers*in ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Verordnungen des TC Bergen-Enkheim e.V. wie Platz- und Spielordnung und Hallenordnung sind einzuhalten.

5. Trainingskosten

Gültig sind immer die vereinbarten Gesamtpreise. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial (dies beinhaltet nicht die Trainingskleidung, passendes Schuhwerk und Tennisschläger) enthalten.

Zu Beginn der Sommersaison ist eine Abschlagszahlung von 100,- €/Teilnehmer*in/Trainingsstunde auf das nachfolgend genannte Konto zu leisten.

Zu Beginn der Wintersaison ist eine Abschlagszahlung von 200,- €/Teilnehmer*in/Trainingsstunde auf das nachfolgend genannte Konto zu leisten.

Für das Koordinations- und Athletiktraining ist keine Anzahlung zu leisten.

Die Rechnungsstellung mit Anforderung der Restzahlung erfolgt während der Saison.

Kontoverbindung:

101%TENNIS GbR

Sven Damss  Kerstin von Tenspolde

Deutsche Kreditbank AG

IBAN: DE29 1203 0000 1308 2587 87

BIC: BYLADEM1001

6. Ausgefallene Stunden

Im Rahmen des Trainings von dem/der Teilnehmer*in nicht wahrgenommene Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.

Trainingseinheiten, die durch den/die Trainer*in abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem/einer Ersatztrainer*in übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Falls beide Optionen nicht möglich sind, so entfällt die Leistungsverpflichtung der 101% TENNIS GbR und die Kosten werden zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.

Sollte der Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Sperrung der Hallenplätze oder der Freiplätze, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung der 101% TENNIS GbR und die Kosten werden zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.

Kann bei Regen oder Unbespielbarkeit der Plätze das Tennistraining nicht in die Halle verlegt werden und die Stunden fallen aus, werden die Kosten erst ab der dritten ausgefallenen Stunde zurück erstattet.

7. Ausschluss vom Training

Aus disziplinarischen Gründen kann ein/eine Trainings- bzw. Kursteilnehmer*in befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall, noch wenn der/die Teilnehmer*in aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.

8. Aufsicht bei den Kindern

Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des/der Trainers*in Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, ob es abgeholt wird oder alleine nach Hause gehen darf.

9. Höhere Gewalt

Sollte ein Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung der 101% TENNIS GbR.

Sollte der/die Teilnehmer*in aufgrund der Corona-Pandemie sein/ihr gebuchtes Training absagen, obwohl es zu keinem offiziellen Lockdown gekommen ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Sollte eine Veränderung der Durchführung des Trainings durch gesetzliche Verordnungen notwendig werden, wird die Tennisschule 101% TENNIS GbR die Trainingseinteilung entsprechend anpassen.

Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Kosten erfolgt nur bei Ausfalls des Trainings (wie in Abs. 6 beschrieben).

10. Haftung

Die Haftung der 101% TENNIS GbR für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.

11. Allgemeine Geltungsregel

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

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